Aktion Schachtdeckel

  02.07.2021 Boswil

Aktuelles aus der Boswiler Ratsstube

Offene und undichte Schachtdeckel im Landwirtschaftsland sind ein Problem für den Gewässerschutz. Der Kanton Aargau hat deshalb das Projekt «Aktion Schachtdeckel» mit dem Ziel gestaltet, offene Schachtdeckel schnell und unbürokratisch durch geschlossene Deckel zu ersetzen. Die Aktion wird durch die Gemeinden koordiniert und abgewickelt. Demnach beteiligt sich der Kanton an den Kosten eines neuen, geschlossenen Schachtdeckels mit einem Betrag von 75 Franken pro Deckel. Landwirte, die sich an der Aktion beteiligen möchten, können gegen Vorweisen der Kaufquittung den Betrag bei der Gemeindeverwaltung einverlangen. Der Gemeinderat hofft auf eine grosse Beteiligung bei der Aktion.

Mittagstisch der Pro Senectute

Nach einer sehr langen Auszeit treffen sich die Senioren erstmals wieder zum traditionellen Mittagstisch der Pro Senectute. Es gibt wahrlich viel zu erzählen, haben sich die Senioren doch fast ein ganzes Jahr nicht mehr austauschen können. Treffpunkt ist am Dienstag, 6. Juli, im Solino – Wohnen im Alter, um 12 Uhr. An- und Abmeldungen an Margrith Weber-Werder, Tel. 056 666 24 19 oder 078 603 55 34.

Anmelden für Erneuerungswahlen

Am Sonntag, 26. September, finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am Freitag, 13. August, 12 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die gleichen Vorgaben gelten für die Gemeindekommissionswahlen. Zu wählen sind dort drei Mitglieder der Finanzkommission, drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied der Steuerkommission und zwei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des Wahlbüros.

Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann. Eine Person kann als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist. Werden bei den Gemeindekommissionswahlen nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist angesetzt und danach, wenn keine neue Vorschläge kommen, die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. --gk


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