Aufruf an Hundehalter

  14.08.2020 Boswil

Aktuelles aus Boswil

Hunde sind in der Gesellschaft nicht wegzudenken. Es gilt aber zu respektieren, dass nicht alle Menschen Hunde mögen oder gar Angst vor ihnen haben. Deshalb ist es für ein konfliktfreies Miteinander und Nebeneinander von Hundehaltern und Nichthundehaltern wichtig, dass jeder Hund – ob gross oder klein – nach den Richtlinien des Hundegesetzes korrekt gehalten und geführt wird. So sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden. Sie haben ihren Hund jederzeit unter ihrer Aufsicht und Kontrolle zu halten, ihn so zu halten, dass die Umwelt nicht belastet wird. Hundehalter müssen den Hundekot aufnehmen und entsorgen und dafür sorgen, dass Dritte, denen der Hund anvertraut wird, in der Lage sind, die Hundehalterpflichten zu erfüllen. Nicht sicher abrufbare Hunde gehören an die Leine. Dies gilt insbesondere im Wohngebiet, entlang von Privatland und uneingezäunten Gärten wie auch entlang von Strassen. Hunde gehören nicht in fremde Vorgärten und Gärten und sollen dort nicht frei herumlaufen, um sich zu versäubern.

Für viele Hundebesitzer sind lange Spaziergänge durch Wiesen und Felder mit ihren Vierbeinern ein täglicher Hochgenuss. Doch Hundekot kann für Rinder, Schafe und Ziegen zur Gefahr werden. Dass der Kot bei Rindern, Kühen und Kälbern zu schwerwiegenden Gesundheitsstörungen führt, ist den wenigsten Hundehaltern bekannt. Allerdings ist es heute ein allgemeines Problem, dass viele Hundebesitzer sich über die Sorgen und Nöte der Landwirte keinerlei Gedanken machen. So sollten Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden und generell keinen Zutritt zu landwirtschaftlich genutzten Flächen haben. Es gilt auch zu beachten, dass geworfene «Stöckli» nicht in der Wiese liegen bleiben sollen, da diese die Mähbalken der Maschinen beschädigen. Zudem gilt die Kotaufnahmepflicht immer und überall – auch bei Schnee. Die Entsorgung der Kotsäcklein hat im Robidog zu erfolgen. Landwirte und Spaziergänger werden dankbar sein, und es bedeutet auch gesundheitlichen Schutz für die Hunde. Verstösse gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbusse geahndet werden.

Bewilligung für vorübergehende Nachtarbeit

Der Firma MultiNet Communication GmbH, Zürich Oerlikon, wurde durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit die Bewilligung für vorübergehende Nachtarbeit für den Zeitraum vom 18. auf den 19. August erteilt. Es handelt sich dabei um Spleissarbeiten am Swisscom Glasfaser- und Kupfernetz bei der Zentralstrasse 28 und der Oberdorfstrasse 6. Die Bewilligung ist aufgrund wirtschaftlich unentbehrlicher Betriebsweise erteilt worden. --gk


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