AUS DEM GROSSEN RAT

  03.12.2021 Meinungen

Nicole Müller-Boder, SVP, Buttwil.

Auf einmal weniger Steuern

An der letzten Grossratssitzung wurde eine überparteiliche Motion zum Thema Steuerbefreiung von Solarstromerträgen behandelt. Speziell die Linke wollte, dass Erträge, welche durch den Verkauf von Solarstrom erzeugt werden, nicht mehr versteuert werden sollen.

Nun, bislang standen Steuersenkungen nicht unbedingt auf dem Parteiprogramm von Grünen, SP und Co. Im Grossen Rat wurde dann aber von genau diesen tatsächlich votiert, man wolle «weniger Steuern und weniger Bürokratie». Wenn es also der eigenen Sache dienlich ist, kann man von seinen Prinzipien auch einfach mal abweichen.

Die Motionäre argumentierten weiter, man wolle so einen Anreiz zur Steigerung von Solaranlagen schaffen. Wenn man aber bedenkt, dass der Verkaufspreis von Solarstrom lediglich 6 bis 15 Rappen pro KW einbringt, ergibt dies einen Nettoerlös von maximal 1000 Franken pro Jahr, und dies auch nur, wenn die Bedingungen perfekt sind (etwa viel Sonnenschein) und die Fläche der Panels gross genug ist. Dass also jemand wegen ein paar Franken, die er nicht versteuern muss, eine doch nicht ganz günstige Solaranlage anschafft, darf bezweifelt werden.

Die Mitte führte aus, dass es sich nicht «rentiere», wenn man diese paar Franken Erlös aus einer Solaranlage auch noch versteuern müsse. Nun, dann «rentiert» aber noch einiges nicht, was Herr und Frau Schweizer an Leistung erbringen und an Einkommen generieren. Und wie ist das genau mit dem Eigenmietwert? Hier wird sogar etwas versteuert, das man gar nicht einnimmt.

Interessanterweise heissen dies Grüne, SP und Co. aber gut. Eigentlich passt es dennoch ins Bild. Solaranlagen werden vom Staat subventioniert und zusätzlich soll dann ein allfällig daraus erzieltes Einkommen auch noch steuerfrei sein.

Die Regierung lehnte die Motion insbesondere deswegen ab, weil eine Umsetzung gesetzlich gar nicht möglich wäre. Das Bundesgericht hält nämlich in einem Urteil vom 16. September 2019 fest, dass Einspeisevergütungen gemäss Gesetz über die direkte Bundessteuer respektive das Steuergesetz steuerpflichtig sind. Und an das Bundesgesetz müssen sich die Kantone nun mal halten.

Bestätigt wurde dies auch im Juli 2020 vom kantonalen Verwaltungsgericht, nachdem von einer Privatperson gegen diese Besteuerung Rekurs eingelegt wurde. Es bräuchte also eine Gesetzesänderung, und dann wären wir wieder beim Thema «weniger Bürokratie». Der Grosse Rat folgte dem Regierungsrat mit 48 Ja-Stimmen und 68 Nein-Stimmen. Die Motion wurde also abgelehnt.

Wir haben privat auch eine Solaranlage auf dem Dach unseres Hauses und hätten somit von dieser Steuersenkung auch direkt profitiert. Alleine deswegen hätten wir uns aber definitiv nicht dafür entschieden, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Wir brauchten aber auch keinen solchen Anreiz, um sie uns anzuschaffen.


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