Einhaltung der Ruhezeiten

  12.06.2020 Region Oberfreiamt

Es gibt immer wieder Rückfragen und Beanstandungen zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen. Die Bevölkerung wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Waltenschwil aufmerksam gemacht: In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12 bis 13 Uhr und von 20 Uhr bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten untersagt. Ausgenommen sind Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes. Die Landwirtschaft hat in der Regel mit lärmigen Erntearbeiten die Ruhezeiten einzuhalten. Dringende, wetterabhängige Arbeiten für die Landwirtschafts- und Gärtnereibetriebe sind davon ausgenommen. Vorbehalten bleiben bewilligte Ausnahmen oder anderslautende Vorschriften des Bundes oder des Kantons. Veranstaltungen, die durch übermässige Immissionen das Wohlbefinden der Bevölkerung stören können, sind bewilligungspflichtig. Widerhandlungen werden mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft.


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