Erteilte Baubewilligungen

  16.04.2021 Muri

Aktuelles aus dem Gemeindehaus

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Europa aus. Um die Ausbreitung einzuschränken sollen Wildschweinkadaver zeitnah der Jagdaufsicht gemeldet werden.

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Hans Benny Frey, Egenterweg 15, Muri, für die Vergrösserung der Dachfenster (Dachwohnung West). – Steffen und Carolin Oder, Moos 1a, Samstagern, für den Neubau eines Einfamilienhauses am Schlyffistäg 20. – Mark und Janine Odermatt, Mühlebachweg 5, Ebikon, für den Neubau eines Zweifamilienhauses am Schlyffistäg 8. – Björn und Gabriela Seiler-Knüsel, Aeschweg 15, Muri, für den Neubau Carport, Vordach, Ersatz Stützmauer. – Stephan und Doris Joho, Schlyffistäg 14, Muri, für eine Pergola und Sonnenschutz. – Silvio Vincenz und Stefanie Gertsch, Kirchenfeldstrasse 44, Muri, für den Küchenumbau mit Fensteranpassung. – Vito und Tony Basile, Mürlefeld 1, Muri, für die Renovation und den Umbau des Wohnhauses in ein Zweifamilienhaus. – Joba Immobilien AG, Luzernerstrasse 3, Muri, für den Rückbau von Gebäude 770 und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle, Singisenstrasse 5. – Alfred und Daniela Feiss, Aettenbergstrasse 15b, Muri, für die Nutzungsänderung Doppelgarage zu Autowerkstatt. – Philipp und Jacqueline Lötscher, Grindelstrasse 33, Muri, für den Rückbau Gebäude 325 und Gewerbeneubau mit Betriebswohnung an der Grindelstrasse 35. – Stefan und Anita Frey-Elliker, Steinäcker 1451, Muri, für den Umbau und die Wohnerweiterung Betriebs- und Altenwohnung. – Herbert und Sibylle Meier, Gammerstallstrasse 3, Muri, für den Umbau des Wohnhauses und die energetische Sanierung, Aettenberg 443.

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich momentan in Europa aus und ist mittlerweile in der Wildschweinpopulation im Osten Deutschlands angekommen. Zwar wurde die Schweiz bisher von dieser Tierseuche verschont, jedoch kann sich das jederzeit ändern.

Die ASP ist eine hochansteckende Tierseuche. Es handelt sich um eine fieberhafte Viruserkrankung, die für Wild- und Hausschweine in der Regel tödlich ist. Für Menschen und andere Tierarten besteht jedoch keine Gefahr. Die Übertragung geschieht entweder von Schwein zu Schwein oder aber indirekt über virushaltige Fleischabfälle, die unachtsam in der für Wildschweine zugänglichen Umwelt entsorgt werden. Aus betroffenen Ländern importierte Fleischwaren stellen daher ein Risiko dar. Infizierte Wildschweine sterben innert weniger Tage, wobei das Virus in Blut, Fleisch, Kadavern und Umwelt monatelang ansteckend bleiben kann.

Um die Ausbreitung einzuschränken, können alle mithelfen. Etwa indem sie Wildschweinkadaver zeitnah der zuständigen Jagdaufsicht melden, damit der Kadaver auf ASP beprobt und korrekt entsorgt werden kann. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass Abfälle nicht sorglos weggeworfen werden.

Hundetaxe 2021/2022

Im Mai wird die Hundetaxe fällig, welche der Wohngemeinde jährlich zu entrichten ist. Die Höhe der Taxe bleibt unverändert und beträgt im Kanton Aargau 120 Franken pro Hund. Die Rechnungen werden im Mai den Hundehaltern zugestellt.

Gemeinderat und Geschäftsleitung bitten die betroffene Bevölkerung, Folgendes zu beachten: Bei Zuzug in die Wohngemeinde oder bei Neuanschaffung eines Hundes muss dieser innert zehn Tagen bei den Einwohnerdiensten angemeldet werden. Bei der Anmeldung sind eine Kopie des Heimtierausweises und des Impfbüchleins (ausgestellt durch AMICUS) sowie die Haltebewilligung, sofern eine nötig ist, abzugeben. Für Rassetypen, die als «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» eingestuft werden, muss beim kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. Alle Mutationen sind den Einwohnerdiensten (Tel. 056 675 52 20, einwohnerdienste@muri. ch) innert zehn Tagen zu melden. Für den Eintrag in die Hundedatenbank AMICUS (Tel. 0848 777 100, www. amicus.ch) ist der Hundehalter zuständig. Für Hunde, die ab 1. November bis 30. April nächsten Jahres angeschafft werden oder das taxpflichtige Alter (ab 3 Monate) erreichen, ist die halbe Taxe zu entrichten. Bei Zuzug aus einem anderen Kanton wird die Hundetaxe für den Kanton Aargau fällig. Hunde, die im AMICUS noch nicht registriert wurden, sind unverzüglich via Tierarzt anzumelden. Ersthundehalter melden sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten, damit diese die Registrierung der Halter-Personalien im AMICUS vornehmen können. Die neu generierte Halter-ID ist danach dem Tierarzt anzugeben.

Vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde gemäss Jagdverordnung des Kantons Aargau im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Die Hundehalterinnen und -halter sind laut Verordnung zum Hundegesetz verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und zu beseitigen. Bei Missachtung dieser Pflicht können sie mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken belegt werden.

Damit der Aufwand für das Stornieren der Rechnungen möglichst gering gehalten werden kann, werden die Hundehalter gebeten, den Tod oder die Abgabe ihres Hundes bis spätestens Ende April den Einwohnerdiensten zu melden. --gk


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