Es gibt eine Urnenabstimmung

  30.10.2020 Büttikon

Gemeinderatsnachrichten aus Büttikon

Aufgrund der stark ansteigenden Coronafallzahlen und weil sich nicht genau abschätzen lässt, wie sich die Situation bis zum Zeitpunkt der Gemeindeversammlung entwickeln wird, hat sich der Büttiker Gemeinderat dazu entschieden, die für Dienstag, 10. November, geplante Einwohnergemeindeversammlung nicht durchzuführen und stattdessen über die Traktanden an der Urne abstimmen zu lassen.

Dieser Entscheid erfolgte vor allem zum Schutz der Bevölkerung. Schon eine obligatorische Maskenpflicht bringt Einschränkungen mit sich, Menschenansammlungen sollten vermieden werden, die Behörden sprechen sich für Homeoffice aus, und die Versammlung kann nicht im herkömmlichen Versammlungslokal durchgeführt werden. Ferner würden Personen, welche einer Risikogruppe angehören, durch einen freiwilligen Verzicht zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung in ihren demokratischen Rechten eingeschränkt werden.

Eine Urnenabstimmung lässt eine Teilnahme am demokratischen Prozess jederzeit zu, da keine physische Präsenz erforderlich ist. Weiter könnte es auch sein, dass sich der Gemeinderat in Quarantäne begeben muss. So könnte die Versammlung, wegen fehlender «Versammlungsleitung», nicht durchgeführt werden, teilt der Gemeinderat mit.

Der Urnenabstimmung werden nur diejenigen Geschäfte unterbreitet, welche keinen Aufschub zulassen. Über die übrigen für die Einwohnergemeindeversammlung vom 10. November vorgesehenen Traktanden wird an der nächstmöglichen Versammlung abgestimmt. --gk


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