Feuerungskontrolle

  15.10.2021 Aristau

In diesem Jahr ist die vorgeschriebene messtechnische Überprüfung der Öl- und Gasfeuerungsanlagen fällig. Diese Kontrolle kann durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Ewald Trottmann, eine Servicefirma oder durch andere berechtigte Personen ausgeführt werden. Anlagebetreiber, welche die Kontrolle durch eine Servicefirma oder eine andere berechtigte Person ausführen lassen, müssen den mit der Kontrollvignette versehenen Feuerungsrapport bis spätestens am 31. Dezember dem Feuerungskontrolleur, Ewald Trottmann, Im Baumgarten 5, Boswil, einreichen. Ölfeuerungen, die nicht durch eine Servicefirma kontrolliert wurden, werden durch den Feuerungskontrolleur überprüft.


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