Gestaltungsplan liegt auf

  17.08.2021 Besenbüren

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplans Hinterdorf öffentlich aufgelegt. Samt Erläuterungen und Vorprüfungsbericht liegen diese noch bis am 13. September auf der Verwaltung auf. Die Unterlagen sind zudem auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt.

Umstellung auf SmartMeter

Die Umstellung der alten Stromzähler auf SmartMeter neigt sich dem Ende zu. Die Abrechnungen für das erste Halbjahr werden bis Ende August erstellt. Die ersetzten Stromzähler werden mit dieser Abrechnung abgerechnet, unabhängig davon, wann der Austausch vorgenommen wurde. Zudem werden Verbräuche von noch nicht ausgewechselten Zählern geschätzt. Mit der Verrechnung des zweiten Halbjahres werden allfällige Differenzen ausgeglichen.


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