Grundsatzentscheid umsetzen

  18.06.2021 Bettwil

Gemeindeversammlung in Bettwil am Freitag, 25.Juni, 20Uhr

Dass die vier Baurechtsparzellen im Gebiet Gassäckerstrasse gestaffelt veräussert werden, ist seit der letzten «Gmeind» definitiv. Diesmal wird über die Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zum Abschluss der Kaufverträge entschieden. Auch über die Fusion Bevölkerungsschutz Lenzburg Seetal wird abgestimmt.

Sabrina Salm

Im vergangenen November sorgte das Traktandum über den Grundsatzentscheid über einen gestaffelten Verkauf von vier Baurechtsparzellen an die Baurechtsnehmer für viel Diskussion. Dem Grundsatzentscheid wurde schlussendlich mit 90 zu 3 Stimmen zugestimmt. Es gilt nun, diesen Grundsatzentscheid umzusetzen. So wird der diesjährigen Sommer-Gemeindeversammlung die Kompetenzerteilung für den Abschluss der Kaufverträge in der Reihenfolge der Baurechtsbegründung beantragt, wobei pro Rechnungsjahr eine Parzelle veräussert werden soll.

In der Zwischenzeit wurde auch die an der letzten Gemeindeversammlung monierte Rechtslage betreffend Baurechtszinsen geklärt. So werden die Baurechtsverträge per 2021 insofern angepasst, als neu der bundesrechtliche hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen von derzeit 1,25 Prozent für die Berechnung des Baurechtszinses angewendet wird. Die bestehenden Baurechtsverträge werden entsprechend ergänzt. «Diese Thematik bildet aber nicht Gegenstand dieses Traktandums», wie in der Broschüre betont wird.

Sinkende Bestände, die tiefen Rekrutierungsquoten, die Professionalisierung der Führung sowie die Strategie des Bundes sind die Hauptgründe für die Neukonzeption der Zivilschutz- und Bevölkerungsschutzorganisationen im Kanton Aargau.

Genehmigung vom Gemeindevertrag

Die Konzeption beinhaltet unter anderem auch die Reduktion von heute 22 auf 12 Regionen. Aufgrund der vom Regierungsrat beschlossenen Konzeption besteht in den Organisationen «Seetal» und «Lenzburg» Handlungsbedarf. Als Hauptziel wird angestrebt, dass sich beide Organisationen innerhalb der vorgegebenen Frist zu einer Organisation, nämlich zur Bevölkerungsschutzregion Lenzburg Seetal, zusammenschliessen. Vertragsparteien sind die Einwohnergemeinden Ammerswil, Auenstein, Bettwil, Boniswil, Brunegg, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Hunzenschwil, Lenzburg, Leutwil, Meisterschwanden, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon und Staufen. Lenzburg als Leitgemeinde übernimmt die organisatorischen und administrativen Aufgaben der Bevölkerungsschutzregion Lenzburg Seetal. Jede Vertragsgemeinde ist mit dem Ressortvorsteher Bevölkerungsschutz in der Regionalen Bevölkerungsschutzkommission (RBK) vertreten.

Gemeinsame RFO und ZSO

Die neue Bevölkerungsschutzregion Lenzburg Seetal umfasst ein gemeinsames Regionales Führungsorgan (RFO) und eine gemeinsame Zivilschutzorganisation (ZSO). Der Sollbestand beträgt 436 Zivilschützer. Mit 280 Stellenprozenten wird eine sehr schlanke Führungsstruktur geschaffen. Die angestrebten Gesamtkosten von 14.57 Franken pro Einwohner liegen weit unter dem kantonalen Durchschnitt von 21 bis 25 Franken. Ermöglicht wird dies durch eine konsequente Kostenkontrolle und durch die bewusst sehr schlank gehaltene Führungsstruktur. Der neue Vertrag soll per 1. Januar 2022 in Kraft treten.


Die Traktanden

Folgende Traktanden liegen in Bettwil am Freitag, 25.Juni, 20 Uhr, in der Mehrzweckhalle den Stimmbürgern zur Abstimmung vor: 1. Protokoll. 2. Rechenschaftsbericht. 3. Rechnung 2020 der Einwohnergemeinde. 4. Gestaffelter Verkauf der Baurechtsparzellen Gassäckerstrasse; Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zum Abschluss der Kaufverträge mit Ernst und Elsa Meier (Parzelle 384), Markus und Monique Frey (Parzelle 382), Christoph und Silvia Joho (Parzelle 390) sowie Urs und Beatrice Meyer (Parzelle 270). 5. Fusion Bevölkerungsschutzregion Lenzburg Seetal; Genehmigung Gemeindevertrag. 6. Zustimmung zur Erteilung des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde. 7. Neue Führungsstrukturen der Schule Bettwil; Genehmigung Stellenpensum von 15 Prozent für ein Schulsekretariat. 8. Gründung der interkommunalen Anstalt «Wasser 2035»; Zustimmung zur Mitgliedschaft durch Genehmigung der Anstaltsordnung. 9. Festsetzung der Gemeinderatsbesoldung für die A mtsperiode 2022/2025. 10. Verschiedenes. --zg


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote