Halbe Stunde bis zum Resultat

  13.11.2020 Kanton

Neu können im Kanton Aargau Spitäler, Arztpraxen und Apotheken Schnelltests durchführen

Seit dem 3. November 2020 können Spitäler, Arztpraxen und Apotheken im Kanton Aargau Schnelltests beziehen. Der Entscheid, ob sie diese ihren Patienten und Kunden anbieten wollen, liegt bei ihnen.

Neu können Spitäler, Arztpraxen, Apotheken und zusätzliche, vom Kanton beauftragte Testcenter die Schnelltests durchführen. Durch die neuen Tests, die sogenannten Antigen-Schnelltests entstehen zusätzliche Testkapazitäten. Die Resultate sind ausserdem schneller bei den Patientinnen und Patienten. Während es bei den PCR-Tests, die bisher zum Einsatz kamen, mehrere Tage dauern konnte, bis ein Ergebnis vorliegt, soll es bei den Antigen-Schnelltests ungefähr 30 Minuten dauern.

Arztpraxen und Apotheken, welche die Antigen-Schnelltests anbieten möchten, müssen sich beim Kanton registrieren. Für die Durchführung der Tests müssen ausserdem notwendige Qualifikationen erbracht werden. Arztpraxen und Apotheken entscheiden selbst, ob sie die Antigen-Schnelltests anbieten und durchführen wollen.

Wegen erforderlichen Schulungen verzögert sich ausserdem die Einführung der Tests bei den Apotheken. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schnelltest sind mindestens in einer ersten Phase pro Kanton limitiert.

Vorteile von Schnelltests

Die Antigen-Schnelltests erkennen infizierte Personen mit Symptombeginn vor weniger als vier Tagen sehr zuverlässig. Die kurze Zeit zwischen der Probeentnahme und dem Resultat ist ein wesentlicher Vorteil in der Bekämpfung des Coronavirus. Antigen-Schnelltests werden ausserdem ohne externe Labors durchgeführt, was den Prozess ebenfalls beschleunigt. Ein leichter und schneller Zugang zu einem Testergebnis dürfte die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger steigern, sich testen zu lassen.

Testkapazitäten müssen erhöht werden

Angesichts der aktuellen Fallzahlen ist eine Steigerung der Testkapazität mittels Antigen-Schnelltests unabdingbar. Sie werden die PCR-Tests allerdings nicht ersetzen, sondern zusätzlich dazu zum Einsatz kommen. PCR-Tests sollen dort eingesetzt werden, wo die Aussagekraft des Schnelltests gering ist, wie beispielsweise bei hospitalisierten Patienten, bei besonders gefährdeten Personen und bei Personen, die im Gesundheitswesen im direkten Patientenkontakt arbeiten.

Wer eignet sich für Antigen-Schnelltest?

Nachfolgend kurz zusammengefasst, wer sich für welchen Test eignet. Antigen-Schnelltest: Personen mit Symptomen, die vor weniger als vier Tagen begonnen haben. Personen, die nicht zu besonders gefährdeten Gruppen gehören. Personen, die nicht im Gesundheitswesen mit direktem Patientenkontakt arbeiten und Personen, bei denen eine ambulante Behandlung möglich ist.

PCR-Test: symptomatische Personen, die hospitalisiert sind, Personen, die stationär ins Spital aufgenommen werden, die Risikogruppen und Personen, die im Gesundheitswesen mit Patientenkontakt arbeiten,

Ohne Symptome wird nur getestet, wenn ein Hinweis auf Ansteckung in Form eines durch die SwissCovid-App gemeldeten Kontakts besteht oder im Rahmen einer Untersuchung nach ärztlicher Anordnung. --pd


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