Hundekontrolle 2021

  13.04.2021 Kelleramt

Anfang Mai werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2021/2022 versandt. Um Korrekturen und Stornierungen von Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter gebeten, Mutationen wie Neuzugang eines Hundes, Halterwechsel, Tod des Hundes und Adressänderungen von Hundehaltern bis am 25. April der Gemeindeverwaltung zu melden, Telefon 056 649 93 49 oder E-Mail einwohnerdienste@rottenschwil.ch. Zudem sollten Änderungen auch in der Hundedatenbank «AMICUS», www.amicus.ch, vorgenommen werden.

Leinenpflicht Hunde

Nach kantonaler Jagdverordnung sind Hunde bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. DieLeinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten und Aufziehen ihres Nachwuchses.

Betretungsverbot auf Wiesen und Äckern

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt. Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden sollen.


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote