Kampf gegen gebietsfremde Arten

  07.05.2021 Region Bremgarten

Einwassern in Hallwiliersee: Reinigungspflicht für Schiffe

Der Kanton verstärkt den Kampf gegen die Einschleppung der Quaggamuschel und gegen andere schädliche gebietsfremde Tiere und Pflanzen in den Hallwilersee.

Gebietsfremde Arten in Gewässern werden oft unbemerkt mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt – an der Aussenhaut und im Kühlwasser von Booten sowie in Wasserrückständen oder stehendem Wasser mit Wassersport- und Fischereimaterial.

Gebietsfremde Arten (Neobiota), die sich stark vermehren und Schäden verursachen, werden als invasiv bezeichnet. Die Schädlinge konkurrenzieren einheimische Arten und verursachen laufend Kosten zur Schadensbegrenzung. Wenn eine invasive Art ein Gewässer einmal erreicht und eine stabile Population etabliert hat, ist sie meistens nicht mehr einzudämmen.

Das gilt auch für die invasive Quaggamuschel. Diese aus dem Schwarzmeerraum stammende Süsswassermuschel ist zwar nur wenige Zentimeter gross, kann aber sehr grosse Schäden an Infrastruktur und Ökologie anrichten. Deshalb hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) bereits letztes Jahr verschiedene Massnahmen ergriffen, damit das wertvolle Ökosystem des Hallwilersees von der Muschel verschont bleibt – vor allem mit der Information und Sensibilisierung der betroffenen Gemeinden, der Schiffshaltenden und der Besucherinnen und Besucher des Sees. Mit Erfolg: Nach heutigem Wissensstand ist der Hallwilersee noch nicht von der Quaggamuschel befallen.

Ab 1. Mai: Reinigungspflicht vor dem Wiedereinwassern

Nun hat der Kanton weitere Massnahmen beschlossen, um die Verbreitung der Quaggamuschel und anderer invasiver Arten im Hallwilersee zu verhindern. Einerseits werden Information und die Sensibilisierung verstärkt, unter anderem mit Informationsschreiben, Infoplakaten vor Ort und auf der Website des Kantons unter www.ag.ch/gewässer-neobiota">www.ag.ch/gewässer-neobiota.

Andererseits gilt eine Reinigungspflicht für alle kennzeichnungspflichtigen Schiffe mit Wasserliegeplatz, wenn sie nach einem Ausflug in ein anderes Gewässer wieder in den Hallwilersee eingewassert werden.

Vor dem Wiedereinwassern müssen die Halter und Halterinnen ihr Schiff sachgemäss reinigen – entweder bereits auf einem Bootswaschplatz bei dem Gewässer, an dem es ausgewassert wurde, oder auf einem der Bootswaschplätze in der Region Hallwilersee. Diese Reinigung ist auch für nicht immatrikulierte Boote wie Kanus oder Gummiboote dringend empfohlen. Für Wassersportlerinnen und Wassersportler, Fischerinnen und Fischer sowie Taucherinnen und Taucher werden Handlungsempfehlungen gegen die Verbreitung invasiver Arten in einem Merkblatt zusammengestellt, welches demnächst fertiggestellt sein wird.

Kontrollpflicht vor dem Einwassern

Auch die Betreiber der Einwasserungsstellen am Hallwilersee werden in die Pflicht genommen: Sie dürfen ab dem 1. Mai Schiffe mit Wasserliegeplatz, die vorher auf einem anderen Gewässer benutzt wurden, nur noch nach der Kontrolle der korrekten Reinigung einwassern. Den Schiffshaltenden entstehen keine Kosten für die Kontrolle. Zur Verfügung stehen die Einwasserungs- und Kontrollstellen in Beinwil am See und Meisterschwanden. Der Kanton entschädigt die Betreiber der Einwasserungsstellen für den zusätzlichen Aufwand. Schiffe, die in anderen Gewässern waren, dürfen nur noch an diesen beiden Stellen eingewassert werden. Alle Informationen sind zu finden auf: www.ag.ch/ gewässer-neobiota.

Abteilung für Umwelt, Departement Bau, Verkehr und Umwelt


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