Aktuelles aus dem Gemeindehaus Besenbüren: Zweite Mitwirkung Gestaltungsplan Hinterdorf
Das Gestaltungsplangebiet «Hinterdorf» bezeichnet ein grösseres, zusammenhängendes Gebiet am Nordwestrand von Besenbüren. Das Areal ist heute grösstenteils unbebaut und weitgehend begrünt, im nordwestlichen Teil grenzt es an die Landwirtschaftszone.
Gemäss rechtsgültigem Bauzonenplan vom 17. Juni 2009 ist das Gebiet mit einer Sondernutzungsplanpflicht belegt. Das bezeichnete Gebiet darf daher nur überbaut werden, wenn von den Instrumenten der Sondernutzungsplanung, namentlich einem Gestaltungsplan, Gebrauch gemacht wird.
In enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurde ein solcher Gestaltungsplan erarbeitet. Als Grundlage dienen Bebauungsstudien, welche die zukünftige Entwicklung des Gebietes zeigen.…