Ohne Kehrichtmarke entsorgt

  01.10.2021 Mühlau

In den letzten Wochen wurde wiederholt festgestellt, dass bei verschiedenen Überbauungen in Abfallcontainern Kehrichtsäcke ohne Marken eingeworfen wurden. Durch die Kehrichtabfuhr nicht mitgenommen werden Säcke ohne die entsprechenden Gebührenmarken. Wenn solche Säcke festgestellt werden, werden sie aus dem Container entfernt und daneben, mit einem Aufkleber «Kehrichtmarke fehlt» versehen, deponiert.

Es drohen Bussen

Die Gemeinde weist in diesem Zusammenhang auf das geltende Abfallreglement hin. Die Abfälle sind in den offiziell zugelassenen Gebindeformen der Gemeinde bereitzustellen. Bei Gebäuden oder zusammengehörenden Gebäudegruppen mit mehr als sechs Wohnungen können von der Gemeinde Abfallcontainer verlangt werden. Die Abfälle sind in mit offiziellen Gebührenmarken der Gemeinde versehene Kehrichtsäcke abzupacken und in den Abfallcontainern zu deponieren. Der Gemeinderat kann im Übrigen gemäss Abfallreglement durch Strafbefehl Bussen bis 2000 Franken für ohne Gebührenmarken in Abfallcontainer deponierte Abfallsäcke aussprechen.


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