Ruhezeiten einhalten
22.09.2020 BoswilDer Gemeinderat ruft allen Bewohnerinnen und Bewohnern die offiziellen Ruhezeiten gemäss Polizeireglement in Erinnerung: In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12 bis 13 Uhr und von 21 Uhr bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten untersagt, beispielsweise Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen.
Ruhestörungen während den im Polizeireglement festgelegten Zeiten werden mit einer Busse von hundert Franken bestraft.