Ruhezeiten einhalten

  22.09.2020 Boswil

Der Gemeinderat ruft allen Bewohnerinnen und Bewohnern die offiziellen Ruhezeiten gemäss Polizeireglement in Erinnerung: In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12 bis 13 Uhr und von 21 Uhr bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten untersagt, beispielsweise Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen.

Ruhestörungen während den im Polizeireglement festgelegten Zeiten werden mit einer Busse von hundert Franken bestraft.


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