Ruhezeiten einhalten
14.05.2021 KallernAktuelles aus dem Kallerer Gemeindehaus
Die Einwohner werden gebeten, sich an die Ruhezeiten gemäss Polizeireglement zu halten. In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12 bis 13 Uhr und von 21 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten, etwa Rasenmähen, Hämmern, Fräsen oder der Betrieb von Baumaschinen, untersagt. Von 22 bis 6 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenen Fenstern jeglicher Lärm, der den Schlaf der Menschen stören könnte, verboten. --gk