Sorge tragen zu den Strassen

  31.08.2021 Beinwil/Freiamt

Im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und Bestellung der Felder und Kulturen erinnert der Gemeinderat an das Reglement über den Unterhalt und die Sicherung der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke. Öffentliche Strassen und Wege sind mit beidseitigem Bankett ausgemarkt. Dieses Bankett muss bewachsen sein und kann auch gemäht, nicht aber mit Herbizid behandelt oder umgepflügt werden. Zudem dürfen die Wege nicht als Wendeplatz benützt werden. Für das sofortige Reinigen der Fahrbahn nach bewirtschaftungsbedingter Verschmutzung sind die Verursachenden verantwortlich. Beschädigungen oder Veränderungen von March- und Vermessungszeichen sind durch den Nachführungsgeometer auf Kosten des Verursachers zu beheben.

Die Landwirtschaftler werden eindringlich gebeten, Sorge zu den öffentlichen Meliorationswerken zu tragen. Gemäss Unterhaltsreglement sind die Verursacher für fahrlässiges und mutwilliges Beschädigen der Anlagen kostenersatzpflichtig. Gegen pflichtwidrige Grundeigentümer oder Dritte kann der Gemeinderat harte Massnahmen ergreifen und Verwaltungszwang anwenden.


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