Tempolimit Martinsstrasse

  05.02.2021 Boswil

Aktuelles aus Boswil

Anwohner der Martinsstrasse reichten dem Gemeinderat eine Petition für verkehrsberuhigende Massnahmen auf dieser Strasse ein. Der Gemeinderat wollte dieses Anliegen mit einer Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf der Martinsstrasse umsetzen. Im letzten Jahr wurde deshalb die entsprechende Verkehrsanordnung publiziert. Gegen diese Massnahmen gingen zwei Einwendungen ein, welche der Gemeinderat gutheissen musste.

Möglichkeit der Initiative

Bereits vor einigen Jahren lehnten die Stimmberechtigten die Einführung von verkehrsberuhigenden Massnahmen ab. Eine Petition hat keine rechtsverbindliche Wirkung. Der Gemeinderat wollte mit der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit das Begehren der Petitionäre rasch umsetzen. Dies ist nach der Gutheissung der Einwendungen nicht möglich. Damit der Gemeinderat einen rechtsverbindlichen Auftrag erhält, gibt es die Möglichkeit der Initiative. In Boswil ist es so, dass zehn Prozent der Stimmberechtigen eine solche einreichen können. Die andere Möglichkeit ist jene, dass an der Gemeindeversammlung ein Überweisungsantrag gestellt wird. Wird dieser an der Versammlung angenommen, so hat der Rat ebenfalls einen rechtsverbindlichen Auftrag zum Handeln. --gk


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