Verschmutzte Strassen

  11.05.2021 Bettwil

Im Polizeireglement ist festgehalten, dass wer öffentliche Strassen und Anlagen verschmutzt, diese umgehend zu reinigen und den ordentlichen Zustand wiederherzustellen hat. Zusätzlich ist festgehalten, dass Tierhalter dafür zu sorgen haben, dass der öffentliche und der private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Der Gemeinderat ersucht insbesondere die Pferde- und die Hundehalter sowie die Landwirte, sich an die vorgenannten Bestimmungen zu halten.

Ersatzbelader für die Kehrichtund die Altpapierabfuhr

Daniel Probst hat seine Anstellung als Ersatzbelader für die Kehrichtund die Altpapierabfuhr gekündigt. Für seinen Einsatz wird ihm bestens gedankt. Die Beschäftigung wird zur Neubesetzung ausgeschrieben. Interessierte Personen werden gebeten, sich bis 12. Mai schriftlich bei der Gemeindekanzlei zu melden.

Füllen von Bassins melden

Gemäss Wasserreglement ist der Bezug von mehr als 10 Kubikmeter Wasser pro Tag, zum Beispiel für das Füllen von Schwimmbassins und Teichen, vorgängig dem Brunnenmeister zu melden (Franz Schön, Telefon 079 655 16 09).


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