Zumindest auf wichtigen Radrouten

  24.08.2021 Region Oberfreiamt

Antwort auf Motion von Daniel Urech, SVP, Sins

Daniel Urech ist begeisterter Velofahrer. Und er stört sich an nicht nutzerfreundlichen Deckschichten von Velowegen, die es auch im Freiamt gibt. In einer Motion fordert er den Regierungsrat zum Handeln auf. Dieser lehnt die Motion zwar ab, ist aber bereit, sie als Postulat entgegenzunehmen.

Zwar abgelehnt, aber doch als Grundanliegen teilweise aufgenommen. Das schliesst aus der Antwort des Regierungsrates auf die Motion des Sinser SVP-Grossrats Daniel Urech. Im Mai reichten Urech als Sprecher, Markus Gabriel, SVP, Uerkheim, Martin Brügger, SP, Brugg, Werner Müller, Mitte, Wittnau, Roland Frauchiger, EVP, Thalheim, und Gian von Planta, GLP, Baden, die Motion betreffend nutzerfreundlichen Deckschichten von Velowegen ein.

Als einen der zentralen Punkte forderten sie, dass der Regierungsrat vorgeben müsse, wie die Deckschichten von Velowegen ausgestattet werden sollen, etwa nicht mit Rollsplitt. «Vor Kurzem habe ich mit Schrecken festgestellt, dass auf dem Veloweg im Gebiet Büelmoos zwischen Muri und Unterrüti ein Abschnitt damit ‹verschlimmbessert› wurde», hält Urech fest. Das Thema ist diese Woche an der Grossratssitzung traktandiert. Die Antwort des Regierungsrates liegt vor. Er lehnt Urechs Motion ab. «Die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden beim Bau und dem Unterhalt der Radrouten funktioniert gut», hält der Regierungsrat fest. Die erforderte Qualität bei den Radwegen und -streifen könne grossmehrheitlich sichergestellt werden.

Der Regierungsrat ist aber mit den Motionären einig, dass die Deckschichten bei den in der Motion genannten Beispielen ungenügend sei. Standards vorzugeben, finde er darum wichtig, aber «nur» bei Verbindungen, die für den Alltagsverkehr, also für den Schulweg, den Pendleroder den Berufsverkehr zentral seien. «Für untergeordnete Velorouten hingegen muss der Standard nach Auffassung des Regierungsrates nicht rechtlich verbindlich vorgegeben werden.»

Gemeinden übernehmen Unterhalt

Darum lehnt der Regierungsrat die Motion ab, ist aber bereit, diese als Postulat entgegenzunehmen und die baulichen Vorschriften bezüglich der wichtigen Velorouten verbindlich festzulegen.

Am 15. Juni beschloss der Grosse Rat das Gesetz über das kantonale Strassenwesen. Ab nächstem Jahr ist dieses in Kraft. Darin ist festgehalten, dass die kantonalen Radrouten vom Kanton gebaut und finanziert werden. Nach der Realisierung werden diese unentgeltlich an die Gemeinden übertragen. «Diese übernehmen den Betrieb und den Unterhalt», betont der Regierungsrat. An den Kosten der Belagssanierung von Radwegen, die Bestandteil des kantonalen Veloroutennetzes sind und keine Erschliessungsfunktion haben, leistet der Kanton künftig einen Beitrag von 50 Prozent.

Kanton leistet finanziellen Anteil

Mit dem neuen Strassengesetz werde der Regierungsrat eine neue Kantonsstrassenverordnung erlassen. «Darin werden im Sinn der Motion bauliche Vorschriften betreffend kantonale Radrouten aufgenommen, insbesondere die Qualität der Deckschicht definiert», betont das Gremium. Damit würden die Qualitätsanforderungen sichergestellt, sowohl bei deren Neuerstellung durch den Kanton als auch bei deren Sanierung durch die Gemeinden mit Beiträgen des Kantons.

Zudem hält der Regierungsrat fest: «Falls sich ein Radweg künftig als wichtig erweist, der aktuell nicht dem kantonalen Veloroutennetz angehört, so kann die notwendige Korrektur durch eine Umklassierung ins kantonale Netz erreicht werden.» Eine Überprüfung der Klassifizierung der Velorouten sei vorgesehen.

Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses beliefen sich auf gut 1200 Franken. --ake


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