125 Millionen Franken für wirtschaftliche Härtefälle

  04.12.2020 Grosser Rat

Regierungsrat verabschiedet Botschaft

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Verpiichtungskredit von 125 Millionen Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie im Kanton Aargau.

Die Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen erfolgt gemäss der vom Bundesrat am 25. November 2020 verabschiedeten Covid-19-Härtefallverordnung. Im Kultur- und Sportbereich unterstützt der Kanton die betroffenen Akteure, Vereine und Institutionen bei der Beanspruchung der Bundesmassnahmen. Die Vergabe der Unterstützungsgelder erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kommission für Aufgaben- und Finanzplanung (KAPF) die beantragte Ermächtigung zur Freigabe der Verpflichtungs- und Nachtragskredite erteilt.

«Der Regierungsrat hat sich mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und insbesondere der zweiten Welle auf die Aargauer Wirtschaft auseinandergesetzt», erläutert Regierungsrat Urs Hofmann, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI).

Mehrere Kriterien erfüllen

Härtefallgesuche können alle Firmen mit Sitz im Aargau einreichen, deren Lohnkosten hauptsächlich in der Schweiz anfallen und die vor dem 1. März 2020 gegründet wurden. Zudem muss der Umsatz der Jahre 2018/19 durchschnittlich mindestens 100 000 Franken betragen haben. Firmen aller Branchen können einen Antrag stellen. Ein Unternehmen muss nachweisen, dass der Umsatz wegen der behördlichen Coronamassnahmen weniger als 60 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2018/19 beträgt. Je nach finanzieller Lage kann eine Ausfallgarantie für einen Bankkredit gewährt oder ein nicht rückzahlbarer Beitrag geleistet werden. Es ist auch eine Kombination der Massnahmen möglich. Gesuche können bis zum 30. April 2021 online eingereicht werden: www.ag.ch/wirtschaftsmassnahmen--pd 


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote