AUS DEM GROSSEN RAT
17.11.2023 Grosser Rat, Kolumne, Region OberfreiamtRalf Bucher, Die Mitte, Mühlau.
Weiterhin keine Bussen verteilen
Gleich zu Beginn der Grossratssitzung ging es um eine Standesinitiative. Zu diesem politischen Instrument wird dann gegriffen, wenn man ...
Ralf Bucher, Die Mitte, Mühlau.
Weiterhin keine Bussen verteilen
Gleich zu Beginn der Grossratssitzung ging es um eine Standesinitiative. Zu diesem politischen Instrument wird dann gegriffen, wenn man «in Bern» etwas verändern will, also eigentlich ausserhalb des Kompetenzbereichs des Grossen Rates. Entsprechend ist das Instrument umstritten, da diese Standesinitiativen im nationalen Parlament nicht wirklich ernst genommen werden. Deshalb hat der Grosse Rat eine Standesinitiative bezüglich Strommarktliberalisierung abgelehnt beziehungsweise beschlossen, diese nicht seiner zuständigen Kommission zuzuweisen. Hauptgrund war gemäss verschiedenen Votanten, so auch von mir, dass das Thema sowieso in Bern auf dem Tisch liegt und diskutiert wird, sodass sich der Grosse Rat nicht unnötig Aufwand machen muss.
Das zweite Geschäft, das ich für die Mitte vertreten konnte, war die Motion «Bussenkompetenz für Ranger», die ich zusammen mit anderen Grossrätinnen und Grossräten eingereicht hatte. Zusammen mit meiner Fraktion wollte ich erreichen, dass die Ranger und Aufsichtspersonen beispielsweise rund um den Hallwilerseee oder im Reusstal in den Naturschutzgebieten auch eine Bussenkompetenz erhalten. Denn heute müssen die Ranger die Polizei rufen bei Vergehen wie Littering, Hunde frei laufen lassen oder Fischen ohne Patent.
Eigentlich alles kleine Vergehen, aber eben doch ärgerlich, weil sie ein Ausmass annehmen, das nicht mehr tragbar ist. Das Problem ist, dass die Polizei bei diesen Verstössen keine Zeit haben will und kaum je erscheint. So wurde die Forderung von links laut, einfach mehr Polizisten anzustellen. Viel einfacher wäre es aber, die Bussenkompetenz einem erweiterten, ausgebildeten Personenkreis zu ermöglichen. Der Regierungsrat beharrt darauf, dass nur Personen büssen dürfen, die bei einer Gemeinde oder dem Kanton angestellt sind. Die Personen des Rangerdiensts Hallwilersee sind bei einem Verein angestellt. Die Vereinsmitglieder sind die Seeanstössergemeinden und die Kantone Aargau und Luzern, also ein Gemeindekonstrukt, ergänzt mit zwei Kantonen. Ähnlich bei der Stiftung Reusstal. Dann müssen die Personen halt von den Gemeinden angestellt werden, war der Einwand von rechts.
Nur kaum eine Gemeinde wird den Aufwand und das Risiko übernehmen wollen, und so ist zu befürchten, dass alles beim Alten bleibt und viele Sünden ungestraft bleiben. Der Grosse Rat hat eine Chance verpasst, ein Gesetz einfach und kostengünstig durchzusetzen.
An dieser Stelle danke ich der Freiämter Bevölkerung für das hervorragende Wahlresultat, das ich bei den Nationalratswahlen im Freiamt erzielen durfte. Es ist schön zu wissen, dass man in seiner Heimat getragen wird.