Der Gemeinderat hat festgestellt, dass vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind. Bislang wurden die fehlbaren Bauherren aufgefordert, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. War die Baute bewilligungsfähig, kamen die fehlbaren Bauherren mit einer Verwarnung davon. Ab ...
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind. Bislang wurden die fehlbaren Bauherren aufgefordert, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. War die Baute bewilligungsfähig, kamen die fehlbaren Bauherren mit einer Verwarnung davon. Ab 2024 wird der Gemeinderat Bussen aussprechen. Im strengsten Fall muss zurückgebaut werden. Um unnötigen Ärger mit Nachbarn und Behörden sowie unnötige Kosten zu vermeiden, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, geplante Bauvorhaben frühzeitig zu melden und die notwendigen Unterlagen einzureichen. Für allfällige Fragen steht die Regionale Bauverwaltung zur Verfügung (056 664 14 32; info@rbv-wsw.ch).