Informationen aus der Gemeinde Waltenschwil
Es sind immer noch nicht ganz alle Adventsfenster vergeben. Es wäre schön, wenn auch die Fenster vom 16. und 22. Dezember leuchten und Freude machen würden. Es braucht nicht viel und der Bastelfreude sind (fast) keine ...
Informationen aus der Gemeinde Waltenschwil
Es sind immer noch nicht ganz alle Adventsfenster vergeben. Es wäre schön, wenn auch die Fenster vom 16. und 22. Dezember leuchten und Freude machen würden. Es braucht nicht viel und der Bastelfreude sind (fast) keine Grenzen gesetzt. Einen Apéro zu offerieren, ist freiwillig. Jetzt rasch telefonisch unter 056 621 97 50 (Telefonbeantworter benutzen) oder via E-Mail an info@fgwaltenschwil anmelden. Die Frauengemeinschaft ist sich sicher, dass sich auch für diese Fenster noch jemand finden lässt.
Gutschein für Ortsbürger
Gemäss Beschluss der Ortsbürgergemeindeversammlung wird jeder Ortsbürgerhaushaltung (Heimatort Waltenschwil) auf Verlangen ein persönlicher, unübertragbarer Gutschein im Wert von 50 Franken abgegeben, der beim Kauf eines Weihnachtsbaumes in Waltenschwil eingelöst werden kann. Die Gutscheine können bei der Finanzverwaltung bezogen werden.
Christbaum-Verkauf
Der Christbaumverkauf in Waltenschwil wird einerseits durch die Familie Furrer, Fahrwangen, am Samstag, 13. Dezember, von 8 bis 15 Uhr, bei der Christbaumkultur oberhalb der Schützenhausstrasse, betrieben. Andererseits führt der Forstbetrieb Wagenrain seinen Weihnachtsbaumverkauf in der Zeit vom 11. bis 13. Dezember (Donnerstag, 11. Dezember, 13 bis 19 Uhr, Freitag, 12. Dezember, 10 bis 19 Uhr, und Samstag, 13. Dezember, 10 bis 12 Uhr) im Bereich des Fröschenteichs durch. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es verboten ist, selbst im Gemeindewald Christbäume zu schlagen. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden mit Busse geahndet.
Ablesung der Wasserzähler
Wie im Vorjahr wird die Ablesung der Wasserzähler auf administrativem Weg erfolgen. Dazu werden im Dezember Ableseformulare mit Begleitbriefen versendet. Die Daten können der Finanzverwaltung per Internet/QR-Code oder mit dem Ableseformular übermittelt werden. Die Rückmeldung hat bis spätestens am 31. Dezember zu erfolgen. Für ausserordentliche Ablesungen unter dem Jahr hat sich die Bevölkerung ebenfalls direkt an die Finanzverwaltung zu wenden: Tel. 056 619 18 30 oder E-Mail: finanzverwaltung@waltenschwil.ch. --gk