AUS DEM GROSSEN RAT
13.03.2026 Grosser Rat, Kolumne, Region OberfreiamtFlurin Burkard, SP, Waltenschwil.
Frau Gemeindeammann
Die vergangene Sitzung des Grossen Rats zeigte einmal mehr, dass politische Debatten nicht zwingend um Millionenbeträge oder grosse ...
Flurin Burkard, SP, Waltenschwil.
Frau Gemeindeammann
Die vergangene Sitzung des Grossen Rats zeigte einmal mehr, dass politische Debatten nicht zwingend um Millionenbeträge oder grosse Infrastrukturprojekte kreisen müssen, um Emotionen zu wecken. Manchmal genügt auch ein einzelnes Wort. Oder genauer: ein Titel. In diesem Fall Herr oder Frau Gemeindeammann. Der Aargau ist der einzige Kanton, der diese Bezeichnung noch ausdrücklich in seiner Verfassung führt. Zwar steht es den Gemeinden frei, ihre Funktionsbezeichnungen selbst anzupassen – einige haben dies längst getan. Doch auf kantonaler Ebene blieb der Begriff bislang bestehen und findet weiterhin Verwendung in sämtlichen kantonalen Erlassen und Schriften.
Der Regierungsrat beantragte dem Grossen Rat, die geschlechtsneutrale Bezeichnung Gemeindepräsidium einzuführen. Der Zeitpunkt vor einer anstehenden Totalrevision des Gemeindegesetzes wäre dafür ideal gewesen. In der grossrätlichen Debatte prallten die unterschiedlichen Sichtweisen aufeinander. Die Befürworterinnen und Befürworter der neuen Bezeichnung führten an, der Begriff Gemeindepräsidium entspreche einer modernen, klaren und zeitgemässen Sprache. Auch im interkantonalen Gebrauch sei er verständlicher – nicht zuletzt für die breite Bevölkerung. Demgegenüber argumentierten die Gegnerinnen und Gegner, es gebe keinen Grund, diesen traditionellen Begriff zu ändern. Gemeindeammann sei historisch gewachsen, stifte Identität und unterscheide den Aargau bewusst von anderen Kantonen.
Die mangelnde Verständlichkeit solcher im Aargau verwendeten Titel im interkantonalen Kontext führte der Regierungsrat seinerseits als Nachteil an. Eine passende Anekdote erzählte der Innendirektor gleich selbst: Anlässlich eines Besuchs eines anderen Kantons sei er gefragt worden, ob er als Herr Landstatthalter überhaupt Mitglied des Regierungsrats sei. Für die Befürworterinnen und Befürworter einer Änderung ist klar: Über 50 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts wirkt eine ausschliesslich männliche Amtsbezeichnung in der Verfassung aus der Zeit gefallen. Sprache bildet Realität ab – und muss sich deshalb weiterentwickeln.
Die Debatte verlief entsprechend engagiert und teilweise auch emotionsgeladen. Am Ende entschied eine Ratsmehrheit aus SVP und FDP jedoch, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Der Gemeindeammann bleibt damit weiterhin in der Kantonsverfassung verankert – und Ihnen als Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bleibt verwehrt, selbst an der Urne darüber zu entscheiden.
Ob damit auch die Diskussion beendet ist, bleibt offen. Politische Sprache verändert sich selten abrupt. Meist geschieht dies schrittweise – zunächst in der Praxis, später in den Gesetzen. In einigen Aargauer Gemeinden ist dieser Wandel längst Realität. Der Kanton Aargau hingegen bleibt vorerst etwas angestaubt bei seiner Tradition. Die Gemeindeammänner-Vereinigung hat im Übrigen ebenfalls für eine Modernisierung des Begriffs ausgesprochen.
Die Aargauerinnen und Aargauer dürfen hoffen, dass der Grosse Rat nicht auch andere Gesetze angestaubt lässt, nur weil er sich an traditionellen Begriffen erfreut. Manchmal zeigt sich gerade an scheinbar kleinen Fragen, wie unterschiedlich die Vorstellungen von Fortschritt sind.

