Amtliche Vermessung

  11.08.2020 Oberlunkhofen

Seit gestern findet die öffentliche Auflage der Pläne für das Grundbuch Nummern 14, 17 und 20 mit den Grenzlinien der Baurechte Nummern 170.1, 170.2, 170.3, 182.1, 208.1 und 289.1 statt. Die Abweichungen (Widersprüche) zwischen den Plänen für das Grundbuch und der Wirklichkeit respektive dem Grundbuch im Vermessungswerk der Gemeinde Oberlunkhofen sind von Amtes wegen behoben worden.

Nun werden die Pläne für das Grundbuch Nummern 14, 17 und 20 mit den selbstständigen dauernden Baurechten Nummern 170.1, 170.2, 170.3, 182.1, 208.1 und 289.1 bis Dienstag, 8. September, im Gemeindehaus während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme durch die Bevölkerung öffentlich aufgelegt.

Eingaben bis 8. September

Gegen die Erfassung der Baurechte in den Plänen für das Grundbuch kann innerhalb der Auflagefrist, also bis am Dienstag, 8. September, durch eine schriftlich begründete Eingabe an das Vermessungsamt, Bahnhofplatz 3c, 5001 Aarau, Einsprache erhoben werden. Nach unbenutztem Ablauf der Einsprachefrist werden die Grenzlinien des Baurechts rechtskräftig.


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