Bezirksgericht Bremgarten erlaubt Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist»
Am Mittwoch hatte sich Journalist Hansi Voigt vor dem Bezirksgericht Bremgarten zu verantworten, weil er im Dezember 2022 auf «Twitter» SVP-Nationalrat Andreas Glarner als ...
Bezirksgericht Bremgarten erlaubt Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist»
Am Mittwoch hatte sich Journalist Hansi Voigt vor dem Bezirksgericht Bremgarten zu verantworten, weil er im Dezember 2022 auf «Twitter» SVP-Nationalrat Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnete. Das Gericht sprach Voigt frei. Andreas Glarner wird das Urteil weiterziehen.
«Dass ich das Urteil ans Obergericht ziehe, ist zu 100 Prozent sicher», erklärt der Nationalrat Andreas Glarner aus Oberwil-Lieli auf Anfrage. Gegenüber SRF bezeichnete er das Bremgarter Bezirksgericht nach dem Urteil als «Provinz-Strafgericht». «Diese Bezeichnung ist nicht abwertend gemeint. Ich schätze dieses Gericht sehr», erklärt der Nationalrat. «Grundsätzlich ist diese Sache aber etwas, was vermutlich auf höchstinstanzlicher Stufe entschieden werden muss.»
Beschreibung einer politischen Gesinnung erlaubt
Journalist Hansi Voigt bezeichnete Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremisten». Voigt wurde darauf von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 8000 Franken und 1000 Franken Busse verurteilt. Dagegen erhob der Journalist Einsprache.
Das Bezirksgericht Bremgarten sprach ihn vorgestern frei. Die Bezeichnung «rechts» sei eine Bezeichnung für eine politische Gesinnung. «Extremist» bezeichne dagegen keine politische Ansicht und sei uneinheitlich definiert. Scharfe Bezeichnungen und Überspitzungen seien in der politischen Auseinandersetzung alltäglich. Strafrechtlich relevant werde eine Bezeichnung erst, wenn die Ehre als Person und nicht als Politiker beeinträchtigt werde. Das Bezirksgericht fand, dass es legal sei, einer Person eine politische Gesinnung zuzuschreiben. Dies gerade auch für Journalisten.
Wird das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten nicht angefochten, dürfte man Andreas Glarner künftig als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnen. «Ich ziehe dieses Urteil auch weiter, weil man damit Tür und Tor für eine Sprache öffnet, die bisher in diesem Land nicht herrschte», erklärt der Nationalrat. «‹Rechtsextrem› bezeichnet Leute, die zu Gewalt aufrufen, zu Gewalt bereit sind und sich jenseits der demokratischen Grundordnung bewegen. Das tue ich bei Weitem nicht.»
Auch mit der Bezeichnung «Gaga» hat Andreas Glarner Mühe: «Damit werden zum Beispiel demente Personen bezeichnet. Auch das trifft nicht auf mich zu.» --rwi