Anpassungen erforderlich

  29.01.2021 Kanton

Erweiterte Strategien und Regeln werden im Kanton Aargau umgesetzt

Der Regierungsrat bereitet die vom Bundesrat gefassten Beschlüsse zur Eindämmung und Bewältigung der Coronavirus-Pandemie im Aargau vor.

Die erweiterte Teststrategie und die neuen Quarantäneregeln erfordern organisatorische und logistische Anpassungen in den Kantonen. Der Aargau wird so schnell wie möglich die entsprechenden Konzepte erarbeiten und umsetzen.

Neue Quarantänebestimmungen

Die vom Bundesrat beschlossenen Bestimmungen zur Kontakt- und Reisequarantäne treten am Montag, 8. Februar, in Kraft. Der Kanton Aargau erachtet eine Test- und Freigabestrategie mit Testung am Tag sieben für eine Verkürzung der Kontaktund Reisequarantäne als akzeptable Lösung.

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Pandemie gut kontrolliert ist. Bei der Quarantäneverkürzung ist dem Monitoring der Ausbreitung der Coronavirus-Mutationen besondere Beachtung zu schenken. Personen, welche die Kontakt- oder Reisequarantäne verkürzen wollen, müssen für die Testkosten aufkommen.

Verkürzte Reisequarantäne

Die Einreise aus Staaten oder Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko erfordert neu den Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses sowie eine zehntägige Quarantäne in der Schweiz. Personen, die den bei der Einreise notwendigen negativen PCR-Test nicht nachweisen können, sind verpflichtet, sich unmittelbar nach der Einreise testen zu lassen. Dieser Test hat innerhalb von 48 Stunden zu erfolgen.

Die Einschleppung des Virus in Gesundheits- oder Betreuungsinstitutionen erfolgt häufig über die Mitarbeitenden sowie über Besucher. Der Aargau erachtet in diesem Zusammenhang die Testung von asymptomatischen Personen zum Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen als zweckmässig. Der Bund trägt neu die Testkosten. Zur Aufrechterhaltung der Akzeptanz des repetitiven Testens ist zentral, dass die Entnahme von Testmaterial einfach ist und möglichst selbstständig durchgeführt werden kann.

Der Bundesrat hat auch beschlossen, dass Einreisende aus Staaten oder Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko in einem elektronischen Einreiseformular ihre Kontaktdaten angeben müssen, falls sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen.

Der Regierungsrat begrüsst, dass der Bundesrat spezielle Regelungen für Grenzregionen, mit denen ein enger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Austausch stattfindet, vorsieht. Ausnahmeregelungen gibt es unter anderem auch für Personen aus dem Ausland, deren Tätigkeit für das Gesundheitswesen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung relevant ist. Damit gibt es vorerst keine einschneidenden Einschränkungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die im Aargau zum Beispiel in Gesundheitsberufen arbeiten.

Ordnungsbussen sollen ab Montag, 1. Februar, verhängt werden können. Der Kanton wird zusammen mit den zuständigen Stellen beim Kanton, der Polizei in den Gemeinden und weiteren Institutionen die entsprechende Umsetzung unverzüglich an die Hand nehmen und die Bevölkerung laufend informieren.

Der Aargauer Regierungsrat begrüsst die weitere Aufstockung der Härtefallgelder des Bundes um 2,5 auf 5 Milliarden Franken. Seit Anfang dieser Woche können Unternehmen, die von Betriebsschliessung betroffen sind, auch Gesuche für Fixkostenbeiträge online einreichen. Erste Auszahlungen erfolgen noch diese Woche. --pd


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