Motion von Mitte-Grossrat Ralf Bucher, Mühlau
Die Motionäre unter Sprecher Ralf Bucher beauftragen den Regierungsrat, die Hundeverordnung zu erweitern. So sollen auch Herdengebrauchshunde, die Einsätze leisten, von der Hundetaxe befreit werden.
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Motion von Mitte-Grossrat Ralf Bucher, Mühlau
Die Motionäre unter Sprecher Ralf Bucher beauftragen den Regierungsrat, die Hundeverordnung zu erweitern. So sollen auch Herdengebrauchshunde, die Einsätze leisten, von der Hundetaxe befreit werden.
Per Gesetz sind verschiedene Arbeitshunde mit besonderen Funktionen von der Hundetaxe befreit. So etwa Katastrophen- und Flächensuchhunde, Lawinenhunde, Blindenführhunde, Behindertenhunde, Schweisshunde oder Diensthunde. Die Herdengebrauchshunde, zu denen gemäss der Swiss Sheep Dog Society (SSDS) die Koppelgebrauchshunde, die Hütehunde, die Treibhunde sowie die Herdenschutzhunde gehören, bezahlen noch die Hundetaxe von aktuell 120 Franken pro Hund. Das ist aufgrund der wichtigen und aufwendigen Arbeit dieser Hunde nicht richtig und solle deshalb geändert werden.
Die Motionäre um Ralf Bucher (Mitte, Mühlau), Christoph Hagenbuch (SVP, Oberlunkhofen), Colette Basler (SP, Zeihen), Thomas Baumann (Grüne, Suhr) und Beat Käser (FDP, Stein) verweisen darauf, dass es im Aargau gemäss Schätzungen rund 30 Personen mit ein bis drei Hunden seien, die von dieser Befreiung profitieren würden, was finanziell nicht ins Gewicht fallen würde. Nicht mitgezählt sind dabei die Hundehaltenden, die einen solchen Hund halten, aber mit den Tieren nicht arbeiten.
Die Herdengebrauchshunde haben eine wichtige Funktion in der Nutztierhaltung und gerade die Herdenschutzhunde werden aufgrund der Wolfsproblematik von der Öffentlichkeit gefordert. Im Weiteren empfiehlt auch das Bundesamt für Umwelt, Herdenschutzhunde von der Hundetaxe zu befreien. Die Arbeit, die mit Herdengebrauchshunden gemacht werde, solle anerkannt und die Hunde von der Taxe befreit werden. --red