AUS DEM GROSSEN RAT

  11.12.2020 Kolumne

Ralf Bucher, CVP, Mühlau.

Diskussionen über Lehrerlöhne

Nachdem die Sitzung vom 1. Dezember ausgefallen war, traf sich der Grosse Rat am letzten Dienstag zum zweitletzten Mal dieses Jahr. Angesagt war eine Verlängerung der Sitzung bis um 18 Uhr, damit sich der Aufwand, in der Umweltarena in Spreitenbach zu tagen, auch lohnt. Und der Zeitrahmen wurde denn auch ausgeschöpft, und ich war froh, als kurz nach sechs das letzte Traktandum auch noch behandelt wurde. Denn es handelte sich um meine Motion betreffend verstärkte und koordinierte Umsetzung der Neobiota-Strategie. Diese wurde ohne Diskussion überwiesen, und damit stehen dem Kanton für eine aktivere Bekämpfung der Neophyten ab 2022 rund zwei Millionen Franken oder viermal mehr Geld als heute zur Verfügung. Berufskraut, Goldrute oder Erdmandelgras müssen sich in Zukunft also warm anziehen.

Das am intensivsten diskutierte Traktandum war aber zweifelsohne das Lehrerlohndekret. Sollen die im Vergleich mit unseren Nachbarkantonen nicht konkurrenzfähigen Löhne der Lehrpersonen insgesamt um 68 Millionen Franken ab 2022 angehoben werden, und wenn ja, soll dies gestaffelt erfolgen? Eine Mehrheit von 88 zu 44 Stimmen sah den Handlungsbedarf als gegeben und stimmte schliesslich überraschend klar zu. Zuvor scheiterte der Antrag auf gestaffelte Einführung relativ deutlich, da eine Mehrheit anerkannte, dass der administrative Aufwand für diese Staffelung enorm wäre.

Aber wie hoch ist denn die Differenz zu den Nachbarkantonen überhaupt? Beim Marktvergleich des Lohns beispielsweise im elften Dienstjahr liegt die Differenz zwischen 11 346 und 21 247 Franken pro Jahr. Bei allen Funktionen beträgt dabei die Abweichung zum Markt mindestens elf Prozentpunkte. Der Mangel an Lehrpersonen im Kanton Aargau hat sich denn auch in der Vergangenheit akzentuiert, und für mich ist es deshalb eine wichtige Investition in die Zukunft. Bleibt zu hoffen, dass mit dieser Attraktivitätssteigerung die im Aargau ausgebildeten Lehrpersonen in Zukunft auch im Aargau unterrichten werden und nicht mehr in andere Kantone abwandern, die auch nach der Einführung der Lohnanpassungen teilweise höhere Löhne bezahlen.

Deutlicher als das Lehrerlohndekret wurde das Massnahmenpaket zur Bewältigung der Waldschäden durch Borkenkäfer, Trockenheit, Eschenwelke und Sturmereignisse für die nächsten vier Jahre bewilligt – mit 129:7 Stimmen. Dabei geht es um die Unterstützung des durch oben erwähnte Ereignisse arg gebeutelten Waldes. Mit den Modulen «Wiederbewaldung», «Holzverwendung», «Entscheidungsgrundlagen» und «Weiterbildung und Beratung» sollen die Waldeigentümer mit insgesamt gut neun Millionen Franken unterstützt werden.

Letztlich wurde auch das neue Polizeigesetz in zweiter Beratung deutlich beschlossen und soll auf Mitte nächstes Jahr in Kraft treten. Neu umschrieben wird etwa das Vermummungsverbot an Versammlungen und Demonstrationen oder bei sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem Grund. Damit ist auch die Problematik von vermummten Fans rund um Fussballspiele gemeint. Wer sich so vollständig vermummt, riskiert eine Busse von bis zu 5000 Franken.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote