Aus Hof wird Gartenbaubetrieb

  08.06.2022 Fahrwangen

Traktanden der Fahrwanger «Gmeind» vom 15. Juni

Einzonungen sind heute fast ein Ding der Unmöglichkeit. In Fahrwangen ist eine solche geplant. Ein ehemaliger Bauernhof im Dorf soll neu in die Dorfzone umgeteilt werden.

Die Traktandenliste der «Gmeind» ist eher kurz. Trotzdem sticht dabei ein Geschäft hervor. Der Gemeinderat Fahrwangen möchte den ehemaligen Bauernhof an der Aescherstrasse 38 einzonen. Derzeit liegt er in der Landwirtschaftszone.

Der Hof wird schon länger nicht mehr landwirtschaftlich genutzt und grenzt auf zwei Seiten unmittelbar an die Bauzone. In solchen Fällen ist gemäss Richtplanbeschluss eine kleinflächige Einzonung möglich. Die Liegenschaft wird seit mehr als zehn Jahren durch einen Gartenbaubetrieb genutzt. Der jetzige Zonenplan lässt aber nur eine eingeschränkte Nutzung des Wohn- und Ökonomiegebäudes zu, die Entwicklung des Betriebs ist dadurch eingeschränkt.

Um die nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft zu erhalten und der Firma Möglichkeiten zu einer Erweiterung zu geben, schlägt der Gemeinderat nun eine Einzonung in eine neue, eigene Dorfzone D vor. Dafür ist eine Teiländerung der Bauund Nutzungsordnung notwendig. Innerhalb dieser Zone ist das ehemalige Vielzweckgebäude in seinem Volumen zu erhalten oder bei einem Ersatzneubau in annähernd gleichem Volumen zu sichern. Die typologischen Merkmale wie Unterteilung in Wohn- und Ökonomieteil und charakteristische Dachform sind beizubehalten. Das Hauptvolumen kann so weit vergrössert werden, als die typologischen Merkmale sichtbar bleiben.

Die kantonale Vorprüfung ist erfolgt, im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung gab es keine Eingaben. In Absprache mit dem Gemeinderat und der kantonalen Abteilung Raumentwicklung wurde definiert, dass die Erschliessung grundsätzlich über die bestehende Zu- und Wegfahrt auf die Parzelle Nr. 1312 führen soll. Die Aufhebung des Direktanschlusses an die Aescherstrasse (K252) und die Realisierung der rückwärtigen Zuund Wegfahrt muss allerdings erst erfolgen, sobald bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen erstellt werden, die bestehende Nutzung intensiviert wird oder eine Nutzungsänderung erfolgt. Nach der Einzonung ist eine Mehrwertabgabe erforderlich.

Im Übrigen stimmen die Fahrwanger über den Rechenschaftsbericht und die Rechnung ab. Letztere schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 1,035 Millionen Franken ab. Budgetiert war ein Minus von knapp 200 000Franken. --chh


Die Traktanden

Die Gemeindeversammlung in Villmergen findet am Mittwoch, 15. Juni, 20 Uhr, in der Mehrzweckhalle statt. Traktandiert sind dabei folgende Geschäfte: 1. Protokolle der beiden Einwohnergemeindeversammlungen vom 23. September und 25. November. – 2. Rechenschaftsbericht. – 3. Jahresrechnung. – 4. Einzonung Aescherstrasse38. – 5. Verschiedenes und Umfrage.


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