Aufgrund des laufenden Referendums liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch kein definitiver Steuerfuss für das Jahr 2026 vor. Ungeachtet dessen werden Anfang Februar die provisorischen Steuerrechnungen 2026 versandt. Diese werden durch das Kantonale Steueramt erstellt; der angewendete Steuerfuss ...
Aufgrund des laufenden Referendums liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch kein definitiver Steuerfuss für das Jahr 2026 vor. Ungeachtet dessen werden Anfang Februar die provisorischen Steuerrechnungen 2026 versandt. Diese werden durch das Kantonale Steueramt erstellt; der angewendete Steuerfuss ist darauf jedoch nicht explizit ausgewiesen.
Der Gemeinderat Meisterschwanden hat beschlossen, die provisorischen Steuerrechnungen auf Basis des Steuerfusses 2025 von 60 Prozent zu eröffnen. Die provisorische Steuerrechnung setzt sich somit wie folgt zusammen: Gemeindesteuerfuss: 60 Prozent (provisorisch); Kantonssteuerfuss: neu 103 Prozent (zuvor 111); Kirchensteuern: reformiert: 16 Prozent, römisch-katholisch: 15 Prozent, christkatholisch: 25 Prozent zuzüglich allfälliger Feuerwehrsteuer.
Sollte der Steuerfuss von 70 Prozent an der Urnenabstimmung vom 8. März bestätigt werden, informiert der Gemeinderat zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen. Für Fragen rund um das Thema Steuern steht die Abteilung Steuern (Tel. 056 676 66 64 oder E-Mail steuern@meisterschwanden.ch) zur Verfügung.