Auswirkungen noch ungewiss
21.06.2024 Mutschellen, WidenGeneralversammlung des Gönnervereins Haus Morgenstern
Der Gönnerverein Haus Morgenstern berichtet über das vergangene Jahr und informiert über die Strategie im Zusammenhang mit der vom Kanton vorgesehenen Finanzierungsreform.
Auf dem ...
Generalversammlung des Gönnervereins Haus Morgenstern
Der Gönnerverein Haus Morgenstern berichtet über das vergangene Jahr und informiert über die Strategie im Zusammenhang mit der vom Kanton vorgesehenen Finanzierungsreform.
Auf dem Hasenberg werden in der Stiftung Haus Morgenstern 62 Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Beeinträchtigung betreut und gefördert. Im 2011 wurde der Gönnerverein Haus Morgenstern gegründet mit dem Zweck, für die finanzielle und ideelle Unterstützung der Stiftung zu sorgen. Er fördert zudem in der Öffentlichkeit das Verständnis für die Anliegen von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Aktuell gehören dem Gönnerverein 206 Mitglieder an. An der Generalversammlung konnte Präsident Peter Siegenthaler 28 Gönnerinnen und Gönner willkommen heissen.
Spendenfreudigkeit eingebrochen
Die Erfolgsrechnung 2023 weist Mehreinnahmen von 261 059 Franken (Budget 80 800 Franken) auf. Diese sind vor allem auf die Einnahmen von Legaten im Gesamtbetrag von 175 700 Franken und geringerem Gesamtaufwand von 48 500 Franken zurückzuführen. Im Zusammenhang mit dem 60-Jahr-Jubiläum im 2023 hat der Gönnerverein die Zirkuswoche mit dem Zirkus Wunderplunder inkl. Vorstellung sowie den Jubiläumsausflug mit allen Bewohnern und dem gesamten Personal auf den Zugersee zusätzlich nebst den anderen wiederkehrenden Ausgaben (Sommerlager, Zusatzlager, verschiedene Anschaffungen) finanziert.
Das Budget 2024 weist einen Mehrertrag von 57 800 Franken auf, wobei die Einnahmen aus Spenden und Spendenmailings um rund 25 Prozent reduziert wurden. «Im Verlaufe der letzten Monate musste leider festgestellt werden, dass die Spendenfreudigkeit eingebrochen ist», lässt der Gönnerverein mitteilen. Die wirtschaftliche Situation, die Teuerung in vielen Bereichen und auch die Kriegssituation in Europa haben zu dieser Veränderung bei den Spenderinnen und Spendern beigetragen. Nach 2023 wird auch im 2024 und 2025 einer der drei dreissigjährigen Satellitenbauten saniert. Mit dem Einbau eines Lifts wird der Zugang zu den beiden Stockwerken barrierefrei. Zudem werden die Badezimmer und Küchen saniert. Die Kosten für die Möblierung der sanierten Satelliten werden vom Gönnerverein getragen.
Im Weiteren beabsichtigt die Stiftung, im Hauptgebäude auf den Terrassen im Obergeschoss den Wohnraum zu vergrössern und ein Gästezimmer für schnuppernde zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen. Damit soll vermieden werden, dass allenfalls frei werdende Plätze im Wohnbereich wegen der anstehenden Rekrutierung länger nicht belegt werden können. Dies hat einen direkten Einfluss auf die jährlichen Betriebskosten.
Nach Jahren mit grossen Personalfluktuationen ist erfreulicherweise Ruhe eingekehrt und die Zahlen können auf tiefem Niveau gehalten werden. «Auch wenn an vielen Orten immer von Fachkräftemangel gesprochen wird, hat die Stiftung Haus Morgenstern im Moment keine offene Stelle zu besetzen.» Es zeigt sich, dass die Stiftung ein attraktiver Arbeitgeber ist. «Interessenten können sich jederzeit melden und werden gerne auf die Warteliste genommen.»
Wie ist die Stiftung in 5 Jahren aufgestellt?
Wie Stiftungsratspräsident Thomas Hoffmann informiert, befasst sich der Stiftungsrat bei der Strategie mit der Frage, wie die Stiftung in 5 bis 6 Jahren im Zusammenhang mit der vom Kanton vorgesehenen Finanzierungsreform aufgestellt sein muss. In den meisten Kantonen in der Schweiz, so auch im Kanton Aargau, werden Menschen mit Betreuungsbedarf beim Wohnen nur dann finanziell unterstützt, wenn sie in einer Institution leben. Man spricht dabei von der Objektfinanzierung. Dies schränkt die Wahlfreiheit von Betroffenen ein und steht einem selbstbestimmten Leben gemäss UNO-Behindertenrechtskonvention im Weg. Im Kanton Aargau zeichnet sich nun ein Paradigmenwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung ab. Dabei bezahlen die Behörden Betreuungsgelder nicht wie bisher an Institutionen (Objekte), sondern direkt an Betroffene (Subjekte). Als Nachteil der Subjektfinanzierung erweist sich nicht selten, dass Inhaber eines «Gutscheins» mit der Wahl des für sie geeigneten Angebots stark gefordert sind. «Aus Sicht der leistungserbringenden Einrichtungen ist der Übergang von einer Objekt- zur Subjektfinanzierung anspruchsvoll», so Hoffmann. Verbreitet sind heute verschiedenste Mischformen von Objektund Subjektfinanzierung.
Die Finanzierung von Betreuungsleistungen hat der Kanton Aargau bereits in mehreren Schritten weiterentwickelt. Wechsel von der Restdefizitfinanzierung zu Pauschalen (2007): Mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes richtet der Kanton Aargau keine «Restdefizitfinanzierung» mehr aus und zieht sich aus der direkten Finanzierung von Bauvorhaben über Baubeiträge zurück. Die Einrichtungen erhalten eine im Leistungsvertrag für die einzelnen Leistungen vereinbarte Pauschale, die sich an der Höhe der bisherigen Betriebskosten orientiert. Die Einrichtungen verfügen damit über einen unternehmerischen Handlungsspielraum und tragen eine entsprechende Verantwortung.
Subjektorientierte Finanzierung bei den Einrichtungen für Erwachsene (2017): Entsprechend dem Entwicklungsschwerpunkt sind die Betreuungspauschalen für Erwachsene vom individuellen Betreuungsbedarf (IBB) abhängig, der in einem standardisierten Verfahren anhand von Indikatoren erfasst wird und die Grundlage einer leistungsorientierten Abgeltung bildet. Das IBB-System wurde ursprünglich im Auftrag der SODK Ost+ entwickelt und vom Kanton Aargau übernommen.
Im Jahr 2024 startet nun das Projekt zur Subjektfinanzierung, welche voraussichtlich im Jahr 2030 eingeführt werden soll. Wie diese Subjektfinanzierung im Kanton Aargau genau umgesetzt werden soll, erarbeitet nun diese Projektgruppe mit Pilotprojekten, wobei auch die Erfahrungen der Kantone BS, BL, ZH und BE hinzugezogen werden können.
Gelder direkt erhalten
Mit der neuen, vorgesehenen Subjektfinanzierung ab 2030 sieht der Kanton vor, dass die Bewohner bzw. deren Vertreter künftig die ihnen zustehenden Gelder direkt erhalten werden. In der Folge müssen sie den Wohn- und Beschäftigungsplatz selber finanzieren. «Welche Auswirkungen diese Änderungen für die Institution Stiftung Haus Morgenstern haben, kann im Moment noch nicht beurteilt werden.» Abschliessend dankt der Stiftungsratspräsident den Gönnerinnen und Gönnern für die Unterstützung der Stiftung und hofft, «dass die Stiftung bei Bedarf wieder beim Gönnerverein anklopfen darf».
Nachdem alle Traktanden genehmigt waren, konnte Vereinspräsident Peter Siegenthaler die Generalversammlung nach einer Stunde schliessen und zum gemütlichen Beisammensein mit einem Imbiss überleiten. --red