Besoldung Stellvertretungen

  23.06.2020 Oberlunkhofen

FDP-Grossrat Silvan Hilfiker aus Oberlunkhofen hat seine Interpellation eingereicht. Er stellt dem Regierungsrat Fragen zum Einsatz von Stellvertretungen der Schulleitung.

In seiner Begründung hält Hilifker fest, dass dem Schulportal des Kantons entnommen werden kann, dass für eine Abwesenheit der Schulleitung von einer Woche bis zu zwei Monaten eine Stellvertretung für die administrativen Aufgaben bis zum halben Pensum der Schulleitung besoldet werden. Die Stellvertretung wird in der Lohnstufe der zu vertretenden Schulleitung entschädigt. Die Schulpfege hat die Kompetenz, bei fehlender Qualifkation einen Lohnabzug von bis zu zehn Prozent vorzunehmen. Ab dem dritten Monat kann die Stellvertretung sogar für das gesamte Pensum besoldet werden.

Schulleiterlohn ohne Ausbildung

In der Praxis kann es also vorkommen, dass beispielsweise das Schulsekretariat die administrative Stellvertretung wahrnimmt und folglich mit der Besoldungsstufe einer Schulleitung entschädigt wird – ohne entsprechende Ausbildung. Silvan Hilifker möchte dazu vom Regierungsrat Antwort auf sechs Fragen.

1. Auf welcher gesetzlichen Regelung basiert diese Praxis? – 2. Wie rechtfertigt der Regierungsrat inhaltlich diese äusserst unübliche Praxis im Vergleich zur Wirtschaft? – 3. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die Kosten pro Jahr ein, welche durch diese Praxis dem Kanton und den Gemeinden entstehen? – 4. Werden Stellvertretungen wie Schulleitungen nach dem Schlüssel 65/35 durch Kanton /Gemeinden gemeinsam fnanziert? – 5. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, eine Änderung dieser Praxis zu initiieren? – 6. Wird diese Besoldungslogik auch in anderen Departementen des Kantons angewendet? Wenn ja: Wie hoch sind die entsprechenden Kosten pro Jahr für die Steuerzahlenden?


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