Nachdem im ersten Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates niemand gewählt wurde, wurde auf Sonntag, 9. Februar, ein zweiter Wahlgang angesetzt. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte ...
Nachdem im ersten Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates niemand gewählt wurde, wurde auf Sonntag, 9. Februar, ein zweiter Wahlgang angesetzt. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wurde. Es wurden innert dieser Frist keine Kandidaten angemeldet. Damit war eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden konnten. Es wurde innert dieser Frist folgende Kandidatin angemeldet: Désirée Widmer-Hübscher, 1985.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Also ist Désirée Widmer-Hübscher still in den Gemeinderat gewählt worden.
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons einzureichen.
Neujahrsapéro am Samstag
Die Bevölkerung ist zum Neujahrsapéro eingeladen: Diesen Samstag, 11. Januar, 11 bis 14 Uhr, Waldhaus. Der Gemeinderat freut sich, mit vielen Einwohnerinnen und Einwohnern auf das neue Jahr anzustossen.