Einhaltung wird überwacht
24.02.2023 Eggenwil, Region BremgartenGyrenstrasse zum Schutz der Amphibien nachts gesperrt
Sobald im Frühling in feuchten Nächten die Temperaturen über fünf Grad Celsius liegen, beginnen verschiedene Amphibien – Frösche, Kröten und Molche – ihre Laichplätze aufzusuchen. ...
Gyrenstrasse zum Schutz der Amphibien nachts gesperrt
Sobald im Frühling in feuchten Nächten die Temperaturen über fünf Grad Celsius liegen, beginnen verschiedene Amphibien – Frösche, Kröten und Molche – ihre Laichplätze aufzusuchen. Bei den nun zu erwartenden idealen klimatischen Verhältnissen machen sich die Amphibien auf den Weg. Um die Tiere bei ihrem Laichzug im Bereich des Gyrenweihers in Widen zu schützen, werden alle Zufahrtsstrassen zum Gyrenweiher, also Gyrenstrasse ab Abzweigung Heinrütiweg in Eggenwil bis zum Weiher, Rebbergstrasse ab Liegenschaft Nummer 33 und Wolfeggstrasse ab Einmündung der Strasse Im Rebberg, und damit auch die direkte Ortsverbindung zwischen Eggenwil und Widen während der Nacht zwischen 19 und 5 Uhr gesperrt. Davon ausgenommen ist einzig der Zubringerdienst zu den beiden Liegenschaften Gyrenstrasse 50 und 52.
Die temporäre Verkehrsbeschränkung ist seit Mittwochabend signalisiert. Deren Einhaltung wird durch die Regionalpolizei Bremgarten überwacht.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 11. Februar führte die Regionalpolizei Bremgarten eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Innerortsstrecke der Kantonsstrasse auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 24 in beiden Fahrtrichtungen durch. Zwischen 10.10 und 12.45 Uhr haben von 782 erfassten Fahrzeugen deren 35 oder 4,2 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 5km/h folgendes Bild: Zwischen 51 und 55 km/h: 23 Übertretungen, zwischen 56 und 60 km/h: 7 Übertretungen, zwischen 61 und 65 km/h: 2 Übertretungen und zwischen 66 und 74 km/h: 1 Übertretung. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 67 km/h unterwegs und wurde an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.
Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2023
Letzte Woche wurden die provisorischen Rechnungen für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2023 verschickt. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird verzinst. Auch für Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ein Vergütungszins gutgeschrieben. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden hingegen zurückerstattet. Für das Jahr 2023 beträgt der Zinssatz 0,3 Prozent (bisher 0,1%). Vorauszahlungszinse sind steuerfrei. Der Verzugszins beträgt 5,0 Prozent (5,1%) für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern oder auf der Gemeindehomepage (Gemeindemitteilung vom 17. Februar 2023). Bei Fragen steht gerne auch die für den Steuerbezug zuständige Abteilung Finanzen unter Telefon 056 641 90 94 oder per E-Mail finanzen@eggenwil.ch zur Verfügung.
Die provisorischen Steuerrechnungen basieren in den meisten Fällen auf den letzten definitiven oder provisorischen Faktoren des Vorjahres. Falls sich das Einkommen oder das Vermögen gegenüber den bisherigen Verhältnissen wesentlich verändert hat, kann auf begründetes Gesuch hin eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung vorgenommen werden. In diesem Fall ist mit dem Gemeindesteueramt unter Telefon 056 641 902 95 oder per E-Mail steuern@eggenwil.ch Kontakt aufzunehmen.
Übersetzübung der Schweizer Armee
Von Freitag, 17. März, bis Dienstag, 28. März, benützt die Schweizer Armee die Reuss-Übersetzstelle Eggenwil im Gebiet «Cheibenächer» zur Durchführung von Übersetzübungen. Der Lehrverband Genie/Rettung/ABC und der Gemeinderat danken für das Verständnis.
Häckseldienst am Samstagvormittag, 18. März
Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und im Siedlungsgebiet verboten. Der Bevölkerung wird angeboten, das Baumund Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 18. März, ab 8 Uhr durch die Gemeinde häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss auf jeden Fall zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. Es darf nicht der Grüngutabfuhr mitgegeben werden. Gemeinschaftliche Depots mehrerer Liegenschaften sind erwünscht. 10Minuten reine Häckselzeit pro Liegenschaft sind gratis. Arbeiten, die 10Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken.
Anmeldungen nimmt die Verwaltung gerne bis spätestens 16. März, 12 Uhr, per Telefon 056 641 90 90 oder E-Mail einwohnerdienste@eggenwil.ch entgegen. Weitere Details können dem auf der Gemeindehomepage www.eggenwil.ch unter der Rubrik «Aktuelles» abrufbaren Flyer entnommen werden. --gk