Gemeinderatswahl in Büttikon
Nachdem im ersten Wahlgang niemand gewählt wurde, ist auf Sonntag, 9. Februar ein zweiter Wahlgang angesetzt. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer bis am Mittwoch, 4. Dezember, 12 Uhr, angemeldet wurde. Es wurden innert dieser Frist ...
Gemeinderatswahl in Büttikon
Nachdem im ersten Wahlgang niemand gewählt wurde, ist auf Sonntag, 9. Februar ein zweiter Wahlgang angesetzt. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer bis am Mittwoch, 4. Dezember, 12 Uhr, angemeldet wurde. Es wurden innert dieser Frist keine Kandidaten angemeldet. Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. --gk