Finanz- und Lastenausgleich

  09.08.2022 Mühlau

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau teilt mit, dass die Beiträge und Abgaben des Finanz- und Lastenausgleichs für das Jahr 2023 gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, FiAG) errechnet wurden. Die Zahlungen werden auf der Grundlage der massgebenden Basiszahlen aus den Jahren 2019–2021 errechnet.

Leicht weniger Geld

Mühlau erhält aufgrund der Berechnungsmodalitäten im Jahr 2023 einen Beitrag von 390 000 Franken (Vorjahr 399 000 Franken) aus dem Finanzausgleichsfonds.


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