Finanz- und Lastenausgleich

  27.07.2021 Mühlau

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau teilt mit, dass die Beiträge und Abgaben des Finanz- und Lastenausgleichs für das Jahr 2022 gemäss den Bestimmungen des neuen Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, FiAG) errechnet wurden. Die Zahlungen werden auf der Grundlage der massgebenden Basiszahlen aus den Jahren 2018–2020 errechnet.

Mühlau erhält aufgrund der Berechnungsmodalitäten im Jahr 2022 einen Beitrag von 399 000 Franken (Vorjahr: 324 000 Franken) aus dem Finanzausgleichsfonds.


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