Besenbüren
Am 28. September finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind fünf Mitglieder des Gemeinderats, ein Gemeindeammann, ein Vizeammann, drei Mitglieder der Finanzkommission, zwei Mitglieder des Wahlbüros ...
Besenbüren
Am 28. September finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind fünf Mitglieder des Gemeinderats, ein Gemeindeammann, ein Vizeammann, drei Mitglieder der Finanzkommission, zwei Mitglieder des Wahlbüros und zwei Ersatzmitglieder des Wahlbüros.
Wahlvorschläge sind bis am 18. August, 12 Uhr, einzureichen. Die Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die vorgeschlagene Person hat die Wahlannahmeerklärung zu unterzeichnen. Die schriftliche Anmeldung ist keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person gültige Stimmen erhalten kann. Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist angesetzt. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen. Davon ausgenommen sind die Wahl des Gemeinderats, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns. Für diese ist eine Urnenwahl erforderlich.