Gefahr beseitigen

  09.06.2020 Jonen

«Gmeind» stimmt über den Kredit von 143 000 Franken für einen neuen Buswendeplatz ab

Am Montag, 29. Juni, findet die Gemeindeversammlung von Jonen statt. Die Stimmbürger entscheiden dort über den Bau eines Buswendeplatzes. Mit diesem könnte künftig das gefährliche Wenden mitten im Dorf vermieden werden. Die Situation würde nächstes Jahr gar noch verschärft.

Roger Wetli

Heute wenden die Busse bei der ehemaligen Bushaltestelle «Post», die heute «Taverne» heisst. Damit das möglich ist, fahren die Busse zuerst auf den Postplatz und dann in die schmale Sennhüttenstrasse, von wo sie wieder auf die Hauptstrasse gelangen. «Es ist ein dicht besiedeltes Wohngebiet», erklärt Gemeindeschreiber Arnold Huber. «Die Sicherheit ist dort stark eingeschränkt, weil die Strasse auch von zahlreichen Fussgängern und Schulkindern genutzt wird.»

Nochmals geprüft

In diesem Dorfteil wird voraussichtlich zwischen Mai 2021 und April 2022 die dritte Ausbauetappe des Hochwasserschutzes umgesetzt. Das Wenden der Busse ist dann nicht mehr möglich. Als Alternative schlug der Gemeinderat für diese Periode das Ausweichen über die Dorf-, Letten- und Weidstrasse vor. Diese Absicht führte Mitte Februar an der Informationsveranstaltung zur Umsetzung des Hochwasserschutzes zu Diskussionen. Die alternative Busroute sei viel zu gefährlich. Die Verantwortlichen sollen das nochmals prüfen.

Das taten sie. «Wir haben zusammen mit dem Kanton die Sicherheitsbedenken aus der Bevölkerung zum Anlass genommen, um weitere Wendemöglichkeiten zu prüfen», so Huber. «Klar ist, dass ohne bauliche Anpassungen keine Alternativrouten zur Verfügung stehen.» Bereits vorher sei ein neuer Wendeplatz in Planung gewesen. «Wir haben nun geschaut, ob wir dieses Projekt im beschleunigten Verfahren realisieren können. Es klappt.»

Haltestellen bleiben bestehen

Der neue Buswendeplatz soll nun an der Weingasse beim Abzweiger in die Zwillikerstrasse gebaut werden. Dafür sind neben einem Landkauf von 193 Quadratmetern mehrere bauliche Massnahmen nötig. Der bestehende Fahrradweg wird von Ottenbach aus früher als heute auf die Hauptstrasse geleitet.

Um den Baum, der in dieser Ecke steht, wird ein Wendeplatz gebaut, der im Einbahnverkehr befahren wird. Der Radius wird so ausgerichtet, dass ein Gelenkbus mit einer Länge von 18,75 Metern dort wenden kann. Die beiden nahen beidseitig stehenden Bushaltestellen «Weingasse» bleiben erhalten. «Sie bleiben unverändert für den Ein- und Ausstieg bestehen. Der Buswendeplatz hat nur die Funktion zum Wenden», so der Gemeindeschreiber.

Bevölkerung profitiert

Heute endet die Buslinie 231 von Bremgarten nach Jonen an der Bushaltestelle «Taverne». Wird der Wendeplatz gebaut, wird neu auch die Haltestelle «Weingasse» bedient. «Diesbezüglich waren bisher keine Wünsche aus der Bevölkerung eingegangen», weiss Arnold Huber. «Es wird jedoch wohl von den Busbenützern als angenehmer Nebeneffekt sehr geschätzt werden», ist er überzeugt. Die Verlängerung der Streckenführung sei marginal. Durch die unbedeutende längere Fahrzeit sei die Einhaltung des Fahrplans nicht gefährdet.

Ebenfalls proftieren wird die Buslinie 215. Diese verbindet Jonen einerseits über Oberlunkhofen, Birmensdorf mit Zürich Wiedikon, anderseits mit Affoltern am Albis. Unter der Woche enden zurzeit jeweils ein Früh- und drei Abendkurse aus Birmensdorf an der Haltestelle «Taverne». Auch diese werden künftig bis Ende des Dorfes weitergeführt.

Ab Fahrplanwechsel in Betrieb

Die Bauherrschaft und die Projektleitung liegen beim Kanton. Jonen beteiligt sich an den Gesamtkosten von 260 000 Franken mit 143 000 Franken, was rund 55 Prozent ausmacht. «Die Post AG ist nicht direkt in das Projekt integriert», erklärt Huber. Er hofft, dass der Buswendeplatz an der Gemeindeversammlung eine Mehrheit fndet. Damit liesse sich die umstrittene Umleitung im nächsten Jahr vermeiden. «Die Projektplanung und -ausführung ist so ausgelegt, dass mit dem Fahrplanwechsel vom 13. Dezember der Wendeplatz in Betrieb genommen werden kann», schaut er voraus. «Vorbehalten bleibt, dass nach der Annahme bei der 30-tägigen öffentlichen Projektaufage keine Einwendungen zu bearbeiten sind.»


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