Die Gemeinderäte von Boswil und Kallern haben den Gestaltungsplan «Deponie Typ A, Höll» gemäss Baugesetz in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss bis ...
Die Gemeinderäte von Boswil und Kallern haben den Gestaltungsplan «Deponie Typ A, Höll» gemäss Baugesetz in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss bis längstens am 7. April beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Aarau, Beschwerde führen. Organisationen sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf den Gemeindeverwaltungen der beiden Gemeinden während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans «Deponie Typ A, Höll» wird für die in den Plänen festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt.