Gestaltungsplan Hinterdorf

  12.10.2021 Besenbüren

Aktuelles aus Besenbüren

Der Gemeinderat hat am 4. Oktober den Gestaltungsplan Hinterdorf beschlossen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt.

Hauptübung der Feuerwehr

Am Samstag, 23. Oktober, findet die Hauptübung der Feuerwehr Besenbüren statt. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, die Feuerwehr anlässlich dieser Übung zu begleiten. Treffpunkt für die Bevölkerung ist um 15 Uhr beim Feuerwehrmagazin. Nach der Übung findet der Jahresrückblick sowie zum Ausklang ein Apéro im Freien statt. --gk


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