Informationen an Hundehalter
16.03.2021 MeisterschwandenDer Meisterschwander Gemeinderat weist darauf hin, dass das Betreten von Wiesen und Äckern grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur s weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November zu verzichten.