Kanton legt Verfahren fest

  22.09.2020 Kanton

Coronavirus-Pandemie: Veranstaltungen mit über 1000 Personen nur unter strengen Auflagen

Die bestehenden Allgemeinverfügungen vom Juli betreffend Ausweispflicht und Beschränkung der Gäste in Bars und Clubs auf 100 Personen sowie die Unterteilung in Sektoren bei Veranstaltungen bis 1000 Personen werden bis Ende Jahr verlängert.

Ab 1. Oktober dürfen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Bewilligung des Kantons vorliegt.

Das hat der Bundesrat entschieden und dabei auch Vorgaben gemacht: Veranstalter müssen eine Risikoanalyse sowie ein Schutzkonzept vorlegen, Personenströme sinnvoll lenken und grundsätzlich eine Sitzplatzpflicht einhalten. Nach Rücksprache mit den Kantonen und Verbänden hat der Bundesrat zusätzlich die folgenden Voraussetzungen für die Bewilligung von Grossveranstaltungen durch die Kantone festgelegt: Die epidemiologische Lage im Kanton muss eine Durchführung der Veranstaltung zulassen. Und der Kanton verfügt über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing.

Formular auf Seite des Kantons Aargau

Der Kanton Aargau hat unter Einbezug der Departemente Volkswirtschaft und Inneres (DVI) sowie Bildung, Kultur und Sport (BKS) ein kantonales Bewilligungsverfahren etabliert, heisst es in einer Medienmitteilung vom Montag. Das Formular für das Bewilligungsgesuch steht ab 24. September auf der kantonalen Website zur Verfügung.

Die von der Kantonsärztin Yvonne Humbel gestützt auf das Epidemiengesetz erlassenen Allgemeinverfügungen werden verlängert und gelten neu bis 31. Dezember, 24 Uhr. Zur Sicherstellung der Identifikation und Information von Kontaktpersonen sowie zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Contact Tracings sind die Bar- und Clubbetriebe seit Freitag, 3. Juli, verpflichtet, die von ihren Besuchern angegebenen Kontaktdaten anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen.

Als weitere Massnahme verordnete der Kanton Aargau eine Beschränkung der gleichzeitig anwesenden Gäste in Bar- und Clubbetrieben auf 100 Personen. Organisatoren von Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern, bei welchen weder die Massnahmen betreffend Hygiene und Abstand noch andere Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Gesichtsmaske eingehalten werden können, müssen zudem seit dem 9. Juli eine Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen vornehmen.

Bisher haben die Massnahmen das Ziel weitgehend erreicht, das Contact Tracing zu entlasten und grössere Ausbrüche in Clubs und Bars zu verhindern. Ungeachtet dessen geben die aktuelle Lage sowie die fehlenden Anzeichen einer Entspannung keinen Anlass, die getroffenen Massnahmen aufzuheben, so der Kanton. Die Ansteckungsgefahr bleibe da am grössten, wo viele Menschen ohne Einhaltung der Abstandsregeln oder anderer Schutzmassnahmen auf engem Raum für längere Zeit zusammenkommen. Mit der Änderung der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 2. September durch den Bund gelten die Erleichterungen für private Veranstaltungen nur noch bis höchstens 300 Personen (bisher 1000 Personen). Bei privaten Veranstaltungen mit weniger als 300 Personen gilt: In nicht öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben, bei denen weder der empfohlene Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen getroffen werden, muss die Verfügbarkeit und Weitergabe der Kontaktdaten der anwesenden Personen sichergestellt werden. --pd


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