Lichtblick am Horizont

  16.04.2021 Kanton

Aargau will Ermessensspielraum bei den Öffnungsschritten ausschöpfen

Kinos, Theater und Konzertlokale dürften unter Auflagen am nächsten Montag wieder öffnen. Gartenrestaurants und Fitnesscenter ebenfalls. Die Aargauer Regierung will für die Umsetzung flexible Rahmenbedingungen schaffen.

Damit hat kaum jemand gerechnet: Vorgestern verkündete der Bundesrat, dass ab 19. April mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich sind, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theaterund Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe.

Restaurants können ihre Terrassen beziehungsweise Aussenbereiche wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.

Flexible Rahmenbedingungen

Nach einem Jahr ohne regulären Unterrichts- und Vorlesungsbetrieb ist an den Fachhochschulen und Höheren Fachschulen sowie Universitäten wieder Präsenzunterricht angesagt. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf einen Drittel der Räumlichkeit, ebenso Maskenund Abstandspflicht.

Die Öffnungsschritte bei Veranstaltungen, Kultur, Sport und Gastronomie werden im Aargau gemäss den Vorgaben des Bundes umgesetzt und kontrolliert. Dabei sollen flexible Rahmenbedingungen geschaffen und der Ermessensspielraum ausgeschöpft werden.

So gilt zum Beispiel für den Gastrobereich nach wie vor der Verzicht auf kantonale Baugesuche für temporäre Bauten (Erweiterung der Aussenbestuhlung mit Überdachungen). Je nach Wetter- und Temperaturverhältnissen können auch Heizpilze eingesetzt werden.

Gastrobetriebe werden weiter unterstützt

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Öffnung der Aussenbereiche vielen Gastrounternehmen keinen rentablen Betrieb erlaubt. Er begrüsst deshalb den Beschluss des Bundesrats, die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher weiterzuführen, weil die Betriebe in der Regel trotz der Öffnung der Terrassen nicht kostendeckend wirtschaften können.

Regierungsrat erwartet Zeitplan für weitere Entscheide

Im Aargau werden Fixkostenbeiträge an Unternehmen ausgerichtet, deren ganzer Betrieb oder ein wesentlicher Betriebsteil vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 während insgesamt mindestens 40 Tagen aufgrund einer behördlichen Anordnung schliessen muss. Trotz der Öffnung der Terrassen bleibt mit dem Innenbereich der wesentliche Betriebsteil geschlossen. Deshalb erhalten die Gastrobetriebe die Fixkostenbeiträge weiterhin im bisherigen Umfang.

Der Regierungsrat erwartet zudem vom Bundesrat, dass dieser rasch einen Zeitplan für die weiteren Öffnungsschritte beziehungsweise für die weiteren Entscheide zu den Coronavirus-Massnahmen bekannt gibt. Der Regierungsrat wird sich dafür einsetzen, dass die besonders stark betroffenen Branchen wie Gastronomie oder Wellness so schnell wie möglich wieder vollständig öffnen können, wenn es die Entwicklung der epidemiologischen Lage erlaubt. --pd


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