Meldepflicht für Vermieter

  18.09.2020 Widen

Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres Logis geben, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig.

Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder mittels Meldeformular «Einzug, Auszug, Mieterwechsel», welches auf der Website der Gemeinde Widen unter www.widen.ch im Online-Schalter zu finden ist, gemeldet werden.

Baubewilligung erteilt

Es wurde folgende Baubewilligung erteilt: Baugesuch Nr. 24/2020, E. Greminger AG, Widen: Wärmedämmung Westfassade und Velounterstand, Parzelle Nr. 334, Gebäude Nr. 913, Zentrumszone Z, Bremgarterstrasse 13, Widen.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Bellikonerstrasse K411

Die Regionalpolizei Bremgarten hat am Mittwoch, 9. September, auf der Bellikonerstrasse K411 (Fahrtrichtung Mutschellen, signalisierte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dem Protokoll werden folgende Zahlen entnommen: 1081 erfasste Fahrzeuge, 102 Übertretungen, Anteil der Übertretungen 9,44 Prozent, höchste Geschwindigkeit 72 km/h.


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote