«Nicht bewilligte Ausgaben»
07.02.2025 WohlenOrtsbürger: Abmachungen im Dienstbarkeitsvertrag sind nicht akzeptabel
Ruedi Donat, Walter Dubler und Hans Meyer geben diverse Gründe an, warum sie die Handlungen des Gemeinderates als Kompetenzüberschreitung einstufen.
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Ortsbürger: Abmachungen im Dienstbarkeitsvertrag sind nicht akzeptabel
Ruedi Donat, Walter Dubler und Hans Meyer geben diverse Gründe an, warum sie die Handlungen des Gemeinderates als Kompetenzüberschreitung einstufen.
«Nur wenn die Ortsbürgergemeinde der Firma Stach eine Dienstbarkeit einräumt, kann das Areal für die überrissenen Mehrfamilienhäuser überhaupt erschlossen werden. Die Ortsbürgergemeinde ist frei, ob sie ein Fuss- und Fahrwegrecht einräumen will oder nicht», schreiben die drei Ortsbürger in ihrer Pressemitteilung.
«Keine private Eigentümerschaft würde das eingehen»
Sie zählen in ihrem Schreiben alle Einzelheiten auf, die so nicht akzeptabel sind. Gemäss Dienstbarkeitsvertrag erhält die Ortsbürgergemeinde nach Rückversetzung eines Teiles der bestehenden Mauer ein Näherpflanzrecht für eine neue Hecke, ohne den gesetzlichen Grenzabstand zum Areal Stach einhalten zu müssen. «Die Ortsbürgergemeinde bietet also Stach Hand für eine Durchfahrt, muss aber die dafür entstehenden Kosten selber tragen. Keine private Eigentümerschaft würde einen solchen Handel eingehen. Es wäre das Mindeste gewesen, dass die Firma Stach für diese – allein durch sie – verursachten Kosten vollständig aufkommt.» Nachdem durch diese Erschliessung die Stach AG ihr Areal «massiv aufwertet, hätte es selbstverständlich sein müssen, dass dafür der Ortsbürgergemeinde eine Entschädigung bezahlt wird». Dies sei jedoch nicht der Fall.
Auch die Rückversetzung der auf dem Land der Ortsbürgergemeinde stehenden, intakten Mauer erfolge «einzig und allein, damit die Stach Investment AG ihre Parzelle überhaupt erschliessen» könne. Dazu habe die Ortsbürgergemeinde keine Pflicht. Das Bauvorhaben Stach habe jedoch bei der Arealeinfassung der Ortsbürgergemeinde eine bauliche Lücke zur Folge, die zwingend wieder geschlossen werden müsse. «Dies löst Ausgaben zulasten der Ortsbürgergemeinde aus.»
Keine Entschädigungen
Für die Ortsbürgergemeinde bestehe ansonsten kein Anlass, an ihrer Arealeinfassung etwas zu ändern, so Donat, Dubler, Meyer, die bilanzieren: «Wegen dem Bauvorhaben Stach entstehen bei der Ortsbürgergemeinde Ausgaben, die wegen der Rückversetzung der Mauer unausweichlich sind. Dies sind von der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht bewilligte Ausgaben.» Im Dienstbarkeitsvertrag werden der Ortsbürgergemeinde zwar weitere Rechte eingeräumt, «die jedoch neue Ausgaben zulasten der Ortsbürgergemeinde mit sich ziehen». Ein Beispiel ist der Pflegeunterhalt der Bäume auf Seite Stach oder die Haftung für die Mauer. «Dafür hat die Ortsbürgergemeindeversammlung weder mit dem Budget 2025 noch sonst einen Verpflichtungskredit gesprochen. Diese Ausgaben werden durch das Bauvorhaben Stach ausgelöst», so Donat, Dubler und Meyer.
Ein zweites Beispiel: Sollte die Ortsbürgergemeinde je durch die unterirdische Garage von Stach auf ihr Areal gelangen wollen, müsste die Ortsbürgergemeinde die durch den Mauerdurchbruch «entstehenden Anpassungsarbeiten alleine tragen». Auch müssten die Ortsbürger wegen dem Wegfall von zwei Autoeinstellplätzen in der Tiefgarage einen Realersatz von zwei Einstellplätzen in der Tiefgarage der Ortsbürgergemeinde gewähren, «ohne dafür entschädigt zu werden».
Gesetze verletzt
Mit dem grundsätzlichen Vorgehen des Gemeinderates wurden laut Pressemitteilung die im Ortsbürgergemeindegesetz und im Gemeindegesetz «vorgeschrieben Bestimmungen zum Finanzhaushalt vom Gemeinderat verletzt», kommen Ruedi Donat, Walter Dubler und Hans Meyer zur Schlussfolgerung. «Der Gemeinderat hat seine Kompetenzen überschritten.» --dm