Nur wenige Neuerungen

  08.02.2022 Finanzen

Thomas Laube, Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen, zu aktuellen Steuerthemen

Die Steuererklärungen 2021 sind in den Haushaltungen eingetroffen und alle Steuerpflichtigen sind gehalten, ihre vom Gesetz auferlegten Mitwirkungspflichten zu erfüllen.

Die Steuererklärungsformulare müssen vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Dafür bietet der Kanton Aargau die seit Jahren bewährte Gratissoftware EasyTax an. Der Download von EasyTax steht auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes zur Verfügung. 2021 bringt nur sehr wenige Neuerungen in kleinen Spezialbereichen. Somit wird das Ausfüllen der Steuererklärung auch in diesem Jahr nicht anspruchsvoller werden.

Unterschriften auf der Steuererklärung 2021

Neu müssen bei den EasyTax-Steuererklärungen, die elektronisch übermittelt werden, keine eigenhändigen Unterschriften mehr gemacht werden, das heisst, das bis anhin notwendige Quittungsblatt mit der Unterschrift entfällt. Steuererklärungen, die in Papierform eingereicht werden, benötigen weiterhin die eigenhändigen Unterschriften.

Kantonssteuerfuss

Der Grosse Rat hat die ordentliche Kantonssteuer bei den natürlichen Personen für das Jahr 2022 auf 108 Prozent festgesetzt (inklusive des ehemaligen Spitalsteuerzuschlags von 15 Prozent). Dazu kommen noch der Kantonssteuerzuschlag von 3 Prozent und der Finanzausgleich von 1 Prozent, was einen Kantonssteuerfuss von total 112 Prozent ausmacht.

Provisorische Rechnung 2022 Kantons- und Gemeindesteuern

In aller Regel wird die provisorische Rechnung 2022 aufgrund der letzten def initiven oder provisorischen Rechnung erstellt und im Februar des laufenden Jahres verschickt. Nun kann es aber im Verlauf des Jahres 2022 wesentliche Gründe geben, die eine Anpassung der provisorischen Rechnung notwendig machen.

Für eine allenfalls mögliche Reduktion der provisorischen Rechnung sind beispielsweise folgende Ereignisse erwähnenswert:
- Reduziertes Einkommen (Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit, Pensionierung)
- sehr grosser Liegenschaftsunterhalt
- hoher Einkauf in die Pensionskasse
- Erwerbsaufgabe eines Ehegatten (ohne Ersatzeinkünfte)
- Ende Unterhaltszahlungen
- Eintritt in ein Pflegeheim 

Gründe, die für eine Erhöhung der provisorischen Rechnung 2022 sprechen:
- Beförderungen mit Lohnverbesserung
- Erwerbsaufnahme nach Lehre/Ausbildung/Studium
- Erwerbsaufnahme Ehegatte
- Beginn Unterhaltszahlungen

Meldungen über Reduktionen der provisorischen Rechnungen sind sehr zahlreich. Aber auch die sachgerechte Erhöhung einer provisorischen Rechnung ist sehr wichtig und sinnvoll, weil man damit im Folgejahr unangenehme Steuernachforderungen vermeiden kann. Darum zögern Sie nicht, auch eine Erhöhung der Steuerrechnung zu beantragen.

Zuständig für die Korrektur der provisorischen Rechnung ist immer das entsprechende Steueramt und nicht die Abteilung Finanzen. Es ist ratsam, Steuerrechnungen pünktlich zu begleichen. Entsprechend der Zinssituation auf dem Markt beträgt der Vergütungszins 2021 0,1 Prozent und der Verzugszins 5,1 Prozent für Forderungen, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden.

Der Grosse Rat hat im Spätherbst 2021 die Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien und Sparzinsen beschlossen. Obschon gegen diese Regelung ein Referendum ergriffen wurde und die Bevölkerung im Frühjahr 2022 darüber abstimmen kann, wurde die geplante Erhöhung dieses Abzuges bei der Berechnung der provisorischen Rechnung 2022 bereits berücksichtigt.

Liegenschaftsunterhaltskosten

Nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung sind die Steuerpflichtigen für alle steuermindernden Tatsachen (Abzüge) beweispflichtig. Insbesondere bei den Liegenschaftsunterhaltskosten ist es in vielen Fällen schwierig, allein aufgrund der Unternehmerrechnung nachzuweisen, dass es sich bei den ausgeführten Arbeiten vollständig um abziehbare Unterhaltskosten handelt und nicht um wertvermehrende Anlagekosten. Darum empfehlen wir bei umfangreichen Projekten in jedem Fall eine Foto-Dokumentation der Räume oder Liegenschaft vor den Renovationsarbeiten und eine nach den Renovationsarbeiten zu erstellen und diese mit den Rechnungsbelegen einzureichen. Dies erleichtert der Steuerbehörde eine sachgerechte Beurteilung und spart unangenehme Rückfragen.

Zur Person: Thomas Laube ist langjähriger Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen. Mit rund 10 000 Steuerpflichtigen führt er die viertgrösste Steuerverwaltung (inklusive Inventuramt) im Kanton Aargau mit einem Stellenplafond von 9,1 Pensen, die sich auf elf Mitarbeitende verteilen. Als Mitglied der Steuerkommission Wohlen hat er zusammen mit dem Kantonalen Steuerkommissär die Kompetenz, rechtsgültige Steuerveranlagungen zu erlassen.


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